Gericht stärkt Informationsrechte der Aktionäre
Archivmeldung vom 16.03.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 20 U 25/05) hat die Informationsrechte von Aktionären gestärkt. In einem vom Gericht entschiedenen Fall wurde der Entlastungsbeschluss der Hauptversammlung für den Aufsichtsrat der RTV Family Entertainment AG für nichtig erklärt, da der Aufsichtsrat seiner Berichtspflicht gegenüber den Aktionären nicht hinreichend nachgekommen sei.
Im Bericht fand sich lediglich die Formulierung,
wonach sich der Aufsichtsrat „regelmäßig anhand schriftlicher und
mündlicher Berichte des Vorstands eingehend über die
Unternehmensstrategie, den Gang der Geschäfte und die Lage des
Unternehmens sowie über wesentliche Programm-Investitionen
informierte“. In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten, in denen sich
die RTV AG befand, sei dies zu wenig, wie die OLG-Richter befanden.
Die
Intensivierung der Überwachungspflicht wegen wirtschaftlicher
Schwierigkeiten führe zu einer damit korrespondierenden Intensivierung
der Berichtspflicht. Der Aufsichtsrat habe zumindest bei
wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft über alle
außergewöhnlichen oder problematischen Vorkommnisse eingehend zu
berichten. Gegenstand der Berichterstattung müssten dann insbesondere
außergewöhnliche Prüfungsmaßnahmen über die Wahrnehmung gesetzlicher
Befugnisse des Aufsichtsrates nach dem Aktiengesetz oder aber eine
Darlegung der Gründe für die bewusste Nichtausübung solcher
gesetzlichen Befugnisse sein. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des
Unternehmens oder risikoträchtigen, wegweisenden Entscheidungen müssten
dem Bericht die Schwerpunkte und zentralen Fragestellungen der
Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im maßgeblichen
Geschäftsjahr entnommen werden können.
Bei unzureichenden
Berichten des Aufsichtsrates werden Aktionäre in Zukunft also
Nachbesserungen verlangen können. Da das Gericht die gesteigerte
Berichtspflicht allerdings an die wirtschaftlich prekäre Lage der AG
geknüpft hat, wird sich in Zukunft für viele Aktionäre die Frage
stellen, ab wann ein Unternehmen als "in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten befindlich" bezeichnet werden kann.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de