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Falsches Knöllchen, fehlerhafter Blitzer oder Unfallflucht - Rechte und Pflichten bei falschen Anschuldigungen im Straßenverkehr

Archivmeldung vom 21.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
PKW mit Strafzettel
PKW mit Strafzettel

Mattes - Gemeinfrei

Wer sich an die Verkehrsregeln hält, muss weder Bußgeldbescheide noch Punkte in Flensburg oder den Führerscheinentzug fürchten - so die Theorie. In der Praxis kommen Falschanschuldigungen im Straßenverkehr vor: ob durch fehlerhafte Technik, übereifrige Ordnungshüter oder bloße Missverständnisse.

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, wie Verkehrsteilnehmer ihr Recht im Straßenverkehr geltend machen und gegen Falschanzeigen vorgehen können.

Strafzettel - trotz korrekten Parkens

Parkuhr korrekt eingestellt, Parkticket ordnungsgemäß gelöst und trotzdem einen Strafzettel kassiert? Nun lässt man am besten Beweismittel für sich sprechen: Fotos und Zeugen können helfen, gegen die unbegründete Zahlungsaufforderung vorzugehen. Wichtig ist, den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des "Knöllchens" einzulegen. Aber Achtung: Viele Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn ein Verstoß im ruhenden Verkehr begangen worden sein soll. Bereits vor Vertragsabschluss sollte die Versicherungspolice daraufhin geprüft werden.

Geblitzt - ohne Geschwindigkeitsüberschreitung

Zeigt das Blitzerfoto ein fremdes Fahrzeug oder einen anderen Fahrer, ist der Fall klar: Jetzt heißt es, zügig Einspruch einlegen. Wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde, kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt. Ist dieser noch unterwegs und der Beschuldigte abwesend, sollten Betroffene dafür sorgen, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird. Denn auch hier muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung reagiert werden.

Unfallflucht - Schweigerecht nutzen

Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, beispielsweise nach einem angeblichen "Parkrempler", kann nicht nur eine Geldstrafe, sondern gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedeuten. Wichtigster Grundsatz als Beschuldigter ist: Betroffene sollten keine Aussagen treffen und von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Zudem sollte sich der Verkehrsteilnehmer anwaltliche Unterstützung suchen.

Verkehrsrechtsschutz - Schutz vor hohen Kosten

Schuldig oder nicht, spätestens wenn Punkte in Flensburg oder gar der Führerschein auf dem Spiel stehen, empfiehlt der ACE Betroffenen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt vor hohen Anwalts- und Prozesskosten vor allem bei langwierigen Verfahren. Juristische "erste Hilfe" per Telefon erhalten ACE-Mitglieder kostenlos.

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht: https://www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/

Quelle: ACE Auto Club Europa (ots)

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