BdV: Ansprüchen aus Versicherung droht Verjährung
Archivmeldung vom 23.11.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlWer im Zeitraum von Mitte 1994 bis 2001 eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen und diese gekündigt bzw. beitragsfrei gestellt hat, sollte seine Ansprüche aus der Versicherung neu berechnen lassen. Dies rät der Bund der Versicherten (BdV). Nach Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Oktober 2005 (Az.: IV ZR 162/03, IV ZR 177/03, IV ZR 245/03) können sich noch Ansprüche aus solchen Versicherungen ergeben. Mit den Urteilen wurden wesentliche der damals angewendeten Vertragsklauseln für unwirksam erklärt.
Nach Beobachtungen des BdV versuchen
Versicherungsgesellschaften jetzt abzutauchen, indem sie auf Verjährung
verweisen oder Eingaben gar nicht beantworten. "Die Gesellschaften
hätten sich längst von sich aus an ihre Kunden wenden müssen.
Stattdessen scheinen sie Ansprüche mit juristischen
Taschenspielertricks in die Verjährung verschleppen zu wollen", sagt
Lilo Blunck, Geschäftsführerin des BdV. Um die Verjährung von
Ansprüchen zu hemmen, appelliert der BdV an alle, die in dem fraglichen
Zeitraum eine Versicherung abgeschlossen und dann gekündigt oder
beitragsfrei gestellt haben, ihre Versicherungsgesellschaft schriftlich
aufzufordern, eine Neuberechnung ihrer Ansprüche aus dem
Versicherungsvertrag vorzunehmen.
Um die Verschleppungstaktik
der Versicherer zu durchkreuzen, empfiehlt BdV-Sprecher Thorsten
Rudnik: "Senden Sie Ihre Forderung per Einschreiben mit Rückschein an
die Versicherung. Setzen Sie für die Beantwortung eine 10-Tages-Frist
und nennen Sie dazu ausdrücklich ein Datum. Weisen Sie darauf hin, dass
Sie sich nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung mit einer Beschwerde
direkt an den Versicherungsombudsmann wenden werden." Grundsätzlich
hätten die Assekuranzen eine Antwortfrist von sechs Wochen. Wenn aber
nach zehn Tagen nicht mal eine Eingangsbestätigung erfolgt sei, sei mit
einer ernsthaften Antwort möglicherweise nicht zu rechnen, so Rudnik
weiter. Der Versicherungsombudsmann kann im Internet unter
www.versicherungsombudsmann.de kontaktiert werden.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de