OLG Düsseldorf verbietet Alterscheck durch Ausweisnummer-Prüfung
Archivmeldung vom 25.05.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Michael DahlkeDas Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hält Altersüberprüfungen im Web über die Personalausweisnummer für unzulässig. heise, berichtet
Aus dem Inhalt:
In einem am gestrigen Dienstag verkündeten Urteil verbietet es dem darauf spezialisierten Unternehmen Erodata, pornografische Inhalte im Internet lediglich durch die Eingabe einer Personalausweisnummer in Kombination mit der Durchführung einer Kontobewegung zugänglich zu machen. Vielmehr sei im Sinne des Paragrafen 184 StGB eine persönliche Alterüberprüfung, etwa über das Postident-Verfahren, zwingend notwendig.
Kläger in dem Berufungsverfahren war der Mitbewerber Coolspot, der ein auf Postident beruhendes Altersverifikationssystem (AVS) anbietet und sich durch das Erodata-AVS im Sinne des Wettbewerbsrechts benachteiligt sah. Erodata hat bereits reagiert und zwei Versionen seines Systems vom Netz genommen.