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GEZ Gebühr muss auch für Ferienhaus ohne TV-Gerät gezahlt werden

Archivmeldung vom 15.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Urs Mücke / pixelio.de
Bild: Urs Mücke / pixelio.de

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Vermieter auch dann Gebühren an die GEZ bezahlen muss, wenn in seinem Ferienhaus keine Gäste wohnen und zu der Zeit auch kein Fernseher angeschlossen ist.

Geklagt hatte gegen die GEZ ein Ehepaar, das in einem Ferienhaus nur zu Zeiten mit Belegung ein TV-Gerät anschließt. In der “toten Saison” wollten sie sich von der GEZ befreien lassen.

Die ginge jedoch nicht, so die Richter.

Entscheidend für die Gebühren sei die Bereitstellung der Technik:

“Selbst wenn alle Geräte jeweils aus dem Ferienhaus entfernt und im Wohnhaus der Vermieter eingelagert worden sind, ist ein fortbestehendes Bereithalten der notwendigen Technik zum Empfang gegeben.”

Entscheid des Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Quelle: Konsumer.info (News4Press)

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