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Selbsthilfe des Nachbarn

Archivmeldung vom 02.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Bundesgeschaeftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschaeftsstelle LBS"

Ein Grundstückseigentümer hatte alles versucht, was man nur versuchen kann, um seinen Nachbarn zum Beschneiden der über die gemeinsame Grenze herausragenden Bäume zu bewegen. Er nahm mehrfach mündlich Kontakt auf, er stellte seine Forderungen schriftlich. Doch nichts geschah, der Betroffene reagierte einfach nicht.

Die Äste an der 100 Meter langen gemeinsamen Grundstücksgrenze ragten zum Teil bis sieben Meter herüber und sorgten für einen starken Nadel- und Laubbefall. Schließlich wollte der Geschädigte nicht länger warten. Er bestellte einen professionellen Baumdienst, der die Arbeiten zum Preis von über 6.000 Euro vornahm. Die Rechnung sandte er an den widerspenstigen Eigentümer der Bäume. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS musste der Betroffene für die Arbeiten aufkommen. Der Nachbar habe ihn durch den Auftrag an die Firma von einer Verbindlichkeit befreit, die eigentlich ihn betroffen habe. Wegen der Höhe des Betrages hatte das Gericht keine Bedenken, das sei angemessen.

(Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 3 U 631/13)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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