PC-WELT warnt: Online-Bezahldienste und Mobile Banking bergen erhebliche Haftungsrisiken für Nutzer im Schadensfall
Archivmeldung vom 02.11.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWeihnachten steht vor der Tür und viele Menschen werden ihre Geschenke wieder ganz bequem online kaufen und bezahlen. Neben der klassischen Online-Überweisung über die Webseite der eigenen Hausbank nutzen immer mehr Kunden die Möglichkeit, ihre Bestellung direkt über Online-Bezahldienste wie Sofortüberweisung.de oder Giropay.de zu bezahlen. Dabei wird bereits während des Bestellvorgangs die Überweisung durch Eingabe der Online-Banking-PIN und einer Transaktionsnummer (TAN) veranlasst, wodurch der Rechnungsbetrag nahezu in Echtzeit beim Händler gebucht wird und die Ware umgehend versandt werden kann. Das Problem: Mit Eingabe dieser vertraulichen Bank-Daten verstoßen Nutzer schuldhaft gegen die Sorgfaltspflichten ihres Kontovertrages.
"Wenn es in der Folge zu unbefugten Kontozugriffen kommt, kann die Bank jegliche Ausgleichsleistung verweigern", warnt Sascha Straub, Referent Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern, im Interview mit der Zeitschrift PC-WELT (Ausgabe 12/2012). "Der Verbraucher bleibt in diesem Fall auf dem Schaden sitzen."
Auch wer seine Bankgeschäfte mobil über das Smartphone erledigt und dabei am sogenannten mTAN-Verfahren teilnimmt, geht laut PC-WELT ein konkretes Haftungsrisiko im Schadensfall ein. Grundsätzlich gilt das mTAN-Verfahren als "Zweifaktor-Autorisierung", bei der Nutzer ihre TAN per SMS aufs Mobiltelefon geschickt bekommen und diese dann am Rechner eingeben, als relativ sicher. Wer allerdings den Zahlungsauftrag per Mobile Banking mit dem gleichen Gerät ausführt, auf dem er zuvor seine mTAN erhalten hat, "begeht eine grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einer vollen Haftung des Nutzers führen kann", betont Sascha Straub gegenüber PC-WELT.
Welche neuen Gefahren heutzutage im Bereich Online-Banking lauern und wie sich Online-Banking-Nutzer am effektivsten dagegen schützen können, erfahren Leser ausführlich in der aktuellen PC-WELT-Ausgabe.
Quelle: IDG PC-WELT (ots)