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Internet-Abo-Falle: Der Bluff von Inkassoanwalt Olaf Tank aus Osnabrück

Archivmeldung vom 11.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
p2p-heute.com
p2p-heute.com

Der neueste Rat gegen die lästigen Inkassobriefe, die der Osnabrücker Anwalt Olaf T. schon seit drei Jahren für die hessischen Schmidtlein-Brüder an Internetnutzer in ganz Deutschland verschickt, kommt von der Verbraucherzentrale Bayern.

Der Auftritt der Kanzlei von Olaf T. im Internet
Der Auftritt der Kanzlei von Olaf T. im Internet

Der dortige Jurist Markus Saller rät allen, die angeblich ein Zwei-Jahresabo für 168 Euro auf hausaufgaben-heute.com, p2p-heute.com (Foto) oder 42 ähnlichen Webseiten der Redcio OHG (ehemals Schmidtlein GbR) abgeschlossen haben, obwohl sie ihre Daten lediglich für einen kostenlosen Schnupperbesuch eingetippt hatten: Einfach ignorieren. Reagieren Sie erst, wenn ein Mahnbescheid kommt. Dann sollte man fristgericht Widerspruch einlegen.

Die harsche Drohung von Olaf T., er werde seinen Mandanten raten, rechtliche Schritte einzuleiten, ist blanker Bluff. Wir warten auf die rechtlichen Schritten, mit denen der Anwalt droht, sagt Jurist Saller dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net. Bislang landete nicht ein einziger Fall vor dem Gericht.

Denn die Abzock-Maschine des wohl fleißigsten Inkasso-Schreibers (jeder Brief an Leichtgläubige beschert T. 39 Euro Gebühr) bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone und scheut das Licht der Öffentlichkeit. Olaf T. musste bereits hart um seinen guten Ruf kämpfen.

4000 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung musste T. im Jahre 2006 abwehren. Auch gegen Juristenschelte aus den eigenen Reihen musste der Inkassoanwalt vorgehen.

Der Vorsitzende des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins, Karl-Wilhelm Höcker, darf seit dem 27. April 2007 gegen 5000 Euro Strafe nicht mehr sagen: Es müsse dem Juristen T. völlig klar sein, dass die Schmidtlein GbR in betrügerischer Absicht handelt. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig.

Der Auftritt der Kanzlei von Olaf T. im Internet gleicht heute einer Trutzburg. 34 amtliche Schreiben von Amtsgerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften führt der Anwalt auf seiner Startseite unter der Überschrift Aktuelles zum Thema Internetabos Schmidtlein GbR ins Feld. Die Kontakt-Telefonnummer des Anwalts im Impressum ist ein Fake.

Doch seine offenbar einzige Mandantschaft, die Gebrüder Andreas Walter Schmidtlein (34) und Jan Manuel Schmidtlein (24) aus Büttelborn (Hessen), ist echt.

Schon vor Jahren war der große Bruder Andreas gut im Geschäft mit sogenannten Dialern. Das sind Programme, mit denen der Computer eine Verbindung über teure 0900-Leitungen aufbaut. Etliche Kinder fielen bei der Suche nach Hausaufgaben und Spielen auf solche und ähnliche Tricks herein.

Nachdem der Gesetzgeber die Dialer-Anbieter Ende 2003 per Gesetz an die kurze Leine nahm, setzten die Brüder aufs Bezahlen per Handy. Wer an die begehrten Hausaufgaben wollte, sollte seine Nummer eintippen, quasi als Zugangspasswort. Im Kleingedruckten stand noch, dass damit ein Vertrag geschlossen sei - über rund zehn Euro.

Von knapp fünf Millionen Euro Schaden ist die Rede, allein aus der Handy-Zeit. Und als die Mobilfunkfirmen auch diesem Geschäftsmodell ein Ende bereiteten, verlegten sich die Schmidtleins offenbar auf Zweijahresabos.

Ihre Masche war immer dieselbe:

Die Gebrüder Schmidtlein boten im Internet vermeintlich kostenlose Informationen über Hausaufgaben, Lehrstellen, Witze, Basteltipps oder Musikdownloads. Wer Name, Anschrift und Geburtsdatum eingab, wurde auf die entsprechenden Seiten geführt. Das Tückische: Um 24 Uhr des Anmeldetages verwandelte sich die Anfrage in ein zweijähriges Abonnement zum Preis von sieben Euro monatlich ohne Kündigungsmöglichkeit und im Voraus zu zahlen. Das macht 84 Euro. Dieser Pferdefuß tauchte nur in den klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet 43 gefährliche Webseiten der Brüder auf.

Viele sind ihr Geld auch gar nicht wert. Wer beispielsweise songtexte-heute.de abonniert, kann 24 Monate belanglose Informationen über das Tauschen von Dateien im Internet abrufen. Keine Spur dagegen von Liedzeilen berühmter Popkünstler. Auf anderen Schmidtlein-Seiten finden zahlende Nutzer Texte, die es woanders auch kostenlos gegeben hätte.

Das Eintreiben des Geldes ist Sache des Osnabrücker Rechtsanwaltes. 39 Euro Anwaltsgebühr verlangt er zusätzlich zu den 84 Euro Abo-Gebühren fürs erste Jahr. Das scheint nicht viel, aber die Masse macht es eben. Auch Dominika Lehmann (21) flatterte ohne Vorwarnung die Inkasso-Forderung ins Haus. Sie sagt, sie habe die Seite drogen-heute.com nie besucht. Das Schreiben des Anwalts scheint wasserdicht: Es sind Zeitpunkt und IP-Nummer des Computers genannt, von dem aus die Seite angewählt worden sein soll.

Und der Anwalt droht: Sollte ein Minderjähriger ein falsches Geburtsdatum eingegeben haben, sei von einem Betrugsdelikt auszugehen. Er behalte sich die Erstattung einer Anzeige vor. Viele waren eingeschüchtert und zahlten. Die Gelddruckmaschine funktionierte wie geschmiert.

Nichts konnte die Brüder stoppen. Weder die 350 aufgebrachten Eltern, die am 12. April 2006 vor dem Elternhaus der Schmidtleins in Büttelborn demonstrierten, noch die Worte von Gemeindebürgermeister Horst Golzenleuchter, der der Zeitung Echo Online sagte: Es ist nicht falsch, wenn das in die Öffentlichkeit kommt. Das kann nur helfen, Schaden abzuwenden.

Genauso zeigten die 16 Abmahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin aus dem selben Jahr wenig Wirkung. Auch nicht die Musterwiderspruchsschreiben, die es bei allen Verbraucherzentralen gibt. Selbst eine Verurteilung vom Landgericht Darmstadt am 8. Mai 2007 konnte die Schmidtleins kaum schrecken. Das Gericht verurteilte die Brüder zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 24.000 Euro, weil ihre Hausaufgaben-, Bastel- und Songtexteseiten nicht als kostenppflichtige Dienste erkennbar waren (AZ 12 O 532/06).

Die Schmidtleins leiteten ihre Seiten zum Beispiel von Hausaufgaben.de auf hausaufgaben-heute.com oder p2p-heute.com (Motto: Downloaden, bis der Arzt kommt) um. Die Seiten wurden auf Servern in Österreich betrieben. Das Firmengeflecht ist verschachtelt.

Andreas und Manuel Schmidtlein waren von November 2004 bis Dezember 2005 Gesellschafter und Geschäftsführer der mms mobile entertainment GmbH in Tillmitsch. Gegründet wurde die Firma gemeinsam mit dem Österreicher Walter T. (30). Im Dezember 2005 erwarb ein Gernot L. alle Geschäftsanteile.

Walter T. ist seit 2004 gleichzeitig Geschäftsführer der visions4tomorrow marketing GmbH. Zu dieser Firma gehört zum Beispiel die Seite basteln.at . Im Impressum der Webseite steht wieder Andreas & Manuel Schmidtlein OHG.

Mehrere Domains der Schmidtleins, zum Beispiel drogen-heute.com oder suchen-heute.com, sind auf österreichischen Servern der Firma Maxolution Internet Services GmbH zu finden.

Doch auch in Österreich formierte sich Widerstand.

Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Juli 2008, dass alle 12 AGB -Klauseln der Schmidtlein-Firmen gesetzwidrig sind und dass die Konsumenten nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht im Fernabsatz informiert wurden. Mehre Klauseln in den AGBs sind zu unterlassen, so das Urteil.

Das Verfahren hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz in Österreich eingeleitet.

Und in Deutschland bekamen die Brüder den neuen Wind der EU-Richtlinie zu spüren, wonach bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Gewinne eingezogen werden können.

Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Schmidtleins am 13. Januar 2009, über ihr Unternehmen Auskunft zu erteilen. Es geht um die Verwendung der Webseiten, den Umsatz und die Anzahl der kostenpflichtigen Anmeldungen nach Zugang der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bundesverband sowie über weitere betriebliche Kosten.

Daraus kann dann der unrechtmäßige Gewinn errechnet und der Anspruch auf Gewinnabschöpfung beziffert werden. Das LG Darmstadt hat eine vorsätzliche Handlung der Schmidtlein GbR bejaht. Das Gericht hat auch den Zusammenhang zwischen der unlauteren Handlung und der Gewinnerzielung bejaht, weil das Versprechen der Kostenlosigkeit eine hohe Anziehungskraft auf die Verbraucher ausübe.

Das Gericht stellte fest, dass eine Vielzahl von Verbrauchern eine Leistung in Anspruch genommen hat, die sie bei Kenntnis der Kostenpflichtigkeit nicht abgerufen hätte.

Der Verteidiger der Gebrüder Schmidtlein ist ein Bernhard S. (50). Der Münchner Anwalt saß nach Information des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopiernetzwerk vorwirft. S. bestreitet alle Vorwürfe. Von Internet-Seiten, als deren Ansprechpartner er eingetragen ist, führen Links zu den Angeboten der Brüder aus Büttelborn. Umgekehrt taucht der Verteidiger bei basteln.de als administrativer Kontakt auf. 

Quelle: GoMaPa (www.gomopa.net)

 

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