Bestandsdatenauskunft bei Telekommunikationsdaten verfassungswidrig
Archivmeldung vom 17.07.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Praxis der manuellen Bestandsdatenauskunft für Telekommunikationsdaten ist verfassungswidrig. Mehrere Gesetze verletzen die Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag mit.
Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen.
Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten sei zwar grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig, der Gesetzgeber müsse aber "nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen", so das Gericht. Insbesondere bemängelte das Gericht § 113 des Telekommunikationsgesetzes. Der Beschluss war bereits am 27. Mai getroffen worden, wie das Gericht am Freitag mitteilte (1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13).
Quelle: dts Nachrichtenagentur