Websurfer-Abzocke in der rechtlichen Grauzone
Archivmeldung vom 15.09.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittImmer mehr Internet-Nutzer fallen auf fragwürdige Abo-Angebote im Web herein, während Strafverfolger und Verbraucherschützer machtlos zuschauen. Das Wissen um die eigenen Rechte und technische Schutzmaßnahmen können helfen, aus der Abzock-Falle herauszukommen oder gar nicht erst hineinzutappen, so das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 20/07.
Internet-Dialer und Handypayment-Maschen sind passé: Dubiose
Anbieter setzen vermehrt darauf, deutschsprachige Webnutzer mit
langfristigen Abonnnementverträgen in die Bezahlfalle zu locken. Ob
Kochrezepte, Hausaufgabenhilfe oder Tipps für Hobbygärtner: Geschickt
aufgemachte Webseiten vermitteln den Eindruck, gratis spezialisierte
Inhalte zu liefern. Ganz klein versteckt sich irgendwo ein Hinweis
auf das kostenpflichtige Abo.
Sobald man Name und Anschrift angegeben hat, kommt postwendend
eine Rechnung ins Haus. "Dann sollte man dem Vertrag sofort
schriftlich widersprechen und von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht
Gebrauch machen", rät c't-Redakteur Axel Kossel. "Drohungen mit
Inkassogesellschaften und Anzeigen kann man anschließend gelassen
entgegensehen - die Abzocker haben nämlich kaum Interesse daran, ihre
Praktiken von einem Gericht bewerten zu lassen." Haben sich Kinder
bei einem Abo-Dienst angemeldet, reicht ein einfacher Widerspruch, da
Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern keinen gültigen Vertrag
abschließen können. Entsprechende Musterbriefe finden sich in der
aktuellen Ausgabe von c't. Tritt tatsächlich der unwahrscheinliche
Fall ein, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert,
sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen.
Auf technischer Seite hilft spezielle Filtersoftware, die vor bekannten Abzocker-Webseiten warnt. Anhand einer Liste, die man aus im Internet aufgeführten Adressen zusammenstellt, kontrolliert sie Webadressen und schlägt im Zweifel Alarm. "Die Filtersoftware ist zwar eine gute Unterstützung, ersetzt aber nicht die Wachsamkeit des Anwenders", so c't-Experte Axel Kossel. "Man sollte seine Adresse grundsätzlich nur dann im Internet angeben, wenn es sinnvoll ist, etwa bei einem tatsächlich geplanten Einkauf."
Quelle: Pressemitteilung c´t