Bei Anruf Datenklau
Archivmeldung vom 12.08.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Oliver RandakBislang waren unerwünschte Werbeanrufe vor allem eines: lästig. Nun greifen die Störenfriede sogar auf die Konten ihrer Opfer zu – gegen deren Willen. Doch Verbraucher können sich schützen.
Das Problem ist bekannt – die Ausmaße des Schadens hingegen neu.
Verbraucher, die bislang durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt
wurden, hatten zwar ihre liebe Not, sich der vielen Waren,
Dienstleistungen und vor allem Glücksspielangebote zu erwehren, die die
Telefonisten feilboten. Angst um das Guthaben auf ihrem Bankkonto
brauchten sie allerdings nicht zu haben. Bislang jedenfalls. Nun
schlagen Verbraucherschützer Alarm: Den Call-Centern liegen
offensichtlich auch Listen vor, in denen die Kontoverbindungen der
Angerufenen stehen.
„Diese Tatsache ist erschreckend. Uns sind
die ersten Fälle bekannt, in denen von Konten der betroffenen
Verbraucher abgebucht wurde, obwohl diese unmissverständlich jegliche
Teilnahme an einem Glücksspiel ablehnten“, so Thomas Hagen von der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
SKL offensichtlich beteiligt
Im
Dunkeln bleibt bislang, woher die Daten stammen. Viele Betroffene, die
sich bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beschwerten, gaben
an, sie hätten vor längerer Zeit Lose der Süddeutschen Klassenlotterie
(SKL) per Kontoabbuchung bezahlt. Die Verbraucherzentrale hat anonym
eine CD mit über 17 000 Datensätzen erhalten. Neben dem Namen, der
vollständigen Adresse mit Telefonnummer und dem Geburtsdatum sind die
kompletten Bankdaten von über 17 000 Verbrauchern auf dieser Diskette
gespeichert.
Die Namen der Excel-Dateien weisen auf die SKL hin.
„Es sind nur ein paar Mausklicks und solche Daten können kopiert, per
E-Mail verschickt und somit sehr schnell öffentlich zugänglich gemacht
werden. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor “, so Hagen. Die
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät daher, die eigenen
Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. Dies gilt auch für Kontobewegungen
von Angehörigen, die aufgrund von Alter oder Krankheit den Überblick
verlieren und dank des bekannten Geburtsdatums leichte Beute unseriöser
Anbieter werden können.
„Normalerweise sollten Banken und
Sparkassen die Möglichkeit einräumen, dass Abbuchungen unbekannter
Quellen nicht ausgeführt werden, wenn der Kontoinhaber dies wünscht“,
fordert Beate Wagner, Datenschutzexpertin bei der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen. „Ist das nicht möglich, bleibt den Kunden nur die
etwas aufwändigere Möglichkeit, sich mit ihrer Bank in Verbindung zu
setzen, den illegalen Abbuchungen zu widersprechen und die unberechtigt
abgebuchten Beträge innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen zu lassen.“
Dieser Schritt sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Zudem rät
Juristin Wagner den Betroffenen, Strafanzeige zu erstatten.
Keine Chance für Datendiebe
Angesichts
der neuen Probleme haben die Verbraucherschützer zudem das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz (ULD) informiert, das weitere juristische
Schritte plant und ebenfalls Strafanzeige erstatten will. Um weitere
Missbrauchsfälle in Zukunft zu verhindern, rät Thilo Weichert, Chef des
ULD: „Bei der Preisgabe der privaten Kontoverbindung sollte man absolut
zurückhaltend sein. Das gilt insbesondere im Internet und am Telefon.“
Verbraucher
sollten zudem wenigstens alle zwei Wochen ihre Kontoauszüge
kontrollieren. Nur so lasse sich rechtzeitig feststellen, ob
unberechtigt Geld abgebucht wurde. Sobald ein Verbraucher bemerkt, dass
Unbefugte auf sein Konto zugreifen, sollte er überdies die
Verbraucherzentrale oder die zuständige Datenschutzbehörde einschalten.