Unangemeldetes Erscheinen der Steuerfahndung war nicht verhältnismäßigViele Bürgerinnen und Bürger machen Steuervorteile geltend, weil sie ihr häusliches Arbeitszimmer beruflich nutzen. Dabei wird gelegentlich auch geschwindelt.
Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS