Arbeitslose behalten Anrecht auf Tagegeld
Archivmeldung vom 10.12.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuch Arbeitslose haben nach einem Unfall Anspruch auf Leistungen aus ihrer Krankentagegeld-Versicherung.
Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 219/06). Anders lautende Regelungen in den Versicherungsbedingungen sind demnach unwirksam, weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen.
Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"