Berliner Rentner klagt erneut gegen Gasversorger Gasag
Archivmeldung vom 05.09.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin Berliner Privatmann, der Mitte Juli ein wegweisendes Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Gasversorger Gasag erstritten hatte, will erneut gegen das Unternehmen klagen.
Er wolle von der Gasag den Betrag zurückfordern, den das Unternehmen in zwei Tariferhöhungen im Oktober 2006 und im Januar 2007 zusätzlich eingenommen habe, sagte der Mann, der seinen Namen öffentlich nicht nennen will, dem Tagesspiegel am Sonntag. Die Gasag lehnt das ab. "Ich werde jetzt Klage einreichen müssen", sagt der 69-jährige Rentner aus dem Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf der Zeitung.
Der BGH hatte am 15. Juli 2009 in einem Urteil der Klage des Mannes stattgegeben und eine Tarifanpassungsklausel in seinem Kundenvertrag für ungültig erklärt (Az. VIII ZR 225/07). Diese Klausel befindet sich auch in Verträgen von mehr als 300.000 Gasag-Kunden. Das Urteil hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil Experten vermuten, dass auch andere Strom- und Gasversorger ähnliche, jetzt für ungültig erklärte, Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen stehen haben. Diese könnten mit Verweis auf das Urteil nun angefochten werden. Verbraucherschützer haben die Gasag bereits aufgefordert, allen betroffenen Kunden, das in den beiden Preiserhöhungen zusätzlich eingenommene Geld zurückzuzahlen. Laut Schätzungen wären das im Schnitt rund 150 Euro je Kunde. Die Gasag lehnt dies mit dem Argument ab, dass selbst wenn das Unternehmen eine unbeanstandete Preisanpassungsklausel verwendet hätte, seine Kunden zu keiner Zeit einen anderen Preis bezahlt hätten. Ein Rückzahlungsanspruch ergebe sich aus dem BGH-Urteil nicht. Um das zu widerlegen, will der Rentner in etwa zwei Wochen Klage beim Amtsgericht in Berlin-Tiergarten einreichen.
Quelle: Der Tagesspiegel