Neue Hoffnung für Kläger?
Archivmeldung vom 17.06.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakIm jahrelangen Rechtsstreit zwischen geprellten Anlegern und der Bausparkasse Badenia um sogenannte Schrottimmobilien hat vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die möglicherweise entscheidende Etappe begonnen.
Am Dienstag verhandelte das Gericht über die ersten vier von rund 300
anhängigen Klagen. Die Käufer der überteuerten Immobilien fordern ihre
Verluste von der Bausparkasse zurück, die den Käufern zur Finanzierung
der Geschäfte Darlehen gewährt hatte. Der Senatsvorsitzende Bernd
Müller-Christmann dämpfte zum Prozessauftakt die Hoffnung auf ein
Pilotverfahren: „Jeder Fall ist gesondert zu betrachten.“ Die ersten
Urteile werden am 16. September verkündet.
Hintergrund sind die Immobilienverkäufe der inzwischen insolventen
Dortmunder Firma Heinen & Biege. Sie vertrieb in den 90er-Jahren
Wohnungen, die als Steuersparmodell ohne Eigenkapital zur
Altersversorgung gerade für weniger solvente Käufer gedacht waren.
Badenia hatte mehr als 7000 solcher Käufe finanziert.
Mieteinnahmen zu gering
Am
Dienstag ging es um vier Wohnungen in Stade, Wuppertal und im
niedersächsischen Brake. Die Käufer – eine Krankenschwester, ein
Arbeiter, ein Zeitsoldat und ein Kraftfahrer – mussten schon bald nach
dem Erwerb der zwischen 20 und rund 40 Quadratmeter großen Wohnungen
feststellen, dass die Mieteinnahmen erheblich hinter den Zusagen
zurückblieben. „Es ergab sich sehr früh eine Schieflage“, sagte
Müller-Christmann.
Prozessentscheidend ist nun die Frage, ob
Badenia diese Finanzprobleme schon damals kennen musste. Die
OLG-Richter deuteten an, die rapide Verschlechterung der finanziellen
Situation oder beispielsweise die mangelnde Information über notwendige
Sanierungen könnten Indizien dafür sein, dass die Fehlkalkulation
bereits von Beginn an auch für Badenia offensichtlich waren. „Das sind
doch keine Waisenknaben“, sagte Richter Franz Schnauder.
Bisher
war in der langen Prozessgeschichte die Durchsetzung von Forderungen
gegen Badenia meist daran gescheitert, dass Badenia nicht die
Immobilien verkauft, sondern lediglich die Kredite gewährt hat – was
juristisch getrennte Geschäfte sind. Nach neueren Urteilen des bis
dahin eher bankenfreundlichen Bundesgerichtshofs (BGH) aus den Jahren
2006 und 2007 konnten die Kleinanleger aber neueHoffnung schöpfen.
Danach müssen die Käufer nachweisen, dass sie beim Abschluss des
Vertrags über die Gewinnerwartungen „arglistig getäuscht“ worden sind.
Wenn Badenia zudem beim Wohnungsverkauf „institutionell“ mit der
Immobilienfirma Heinen & Biege zusammengearbeitet hat – wovon das
OLG in einem Urteil von 2004 ausgegangen war -, dann muss Badenia diese
Täuschung gegen sich gelten lassen.