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Auer Witte Thiel: neues Urteil zu elterlicher Verantwortlichkeit im Internet sehr begrüßenswert

Archivmeldung vom 12.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

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Das aktuelle Urteil des LG München (Az. 7 O 16402/07) mit der Aussage, dass Eltern für ihre Kinder auch im Internet haften, ist ein Schritt in die richtige Richtung für die Kanzlei Auer Witte Thiel. Das Urteil gibt klare Handlungsanweisungen für Eltern und Kinder und stärkt die Durchsetzbarkeit von Rechten und Forderungen gegenüber Eltern, so die Experten von Auer Witte Thiel.

Die 7. Zivilkammer in München gab einer Klägerin Recht, welche die Eltern eines damals 16-jährigen Mädchens wegen Urheberrechtsverletzungen haftbar machen wollte. Das Mädchen hatte Videos aus 70 Fotografien der Klägerin erstellt und im Internet veröffentlicht. Die Eltern konnten nicht ausreichend nachweisen, dass sie der Aufsichtspflicht genüge getan hätten. Damit stehen der Klägerin Schadensersatzansprüche zu, so das Urteil.

Für die Kanzlei Auer Witte Thiel ist dieses Urteil ein Meilenstein im Forderungsmanagement. Aus Erfahrung wissen die Experten der Kanzlei Auer Witte Thiel, wie schwierig es bisher war, bei Schäden, die von Minderjährigen im Internet verursacht worden waren, Ersatzforderungen gegen die verantwortlichen Eltern durchzusetzen. Bei vergleichbaren Fällen konnten die geschädigten Unternehmen bisher niemanden haftbar machen und bekamen daher keinen Ersatz für den entstandenen Aufwand. Die Anwälte von Auer Witte Thiel wissen aus Erfahrung, dass eine große Zahl der Jugendlichen unbeaufsichtigt im Internet surfen und hierbei erhebliche Schäden und Forderungsausfälle verursachen. Das vorliegende Urteil gibt den geschädigten Rechteinhabern und Unternehmen nunmehr eine Handhabe, Ihre Ansprüche in diesen Fällen gegen die verantwortlichen Eltern durchzusetzen.

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