Betreiber haftet auch ohne Kenntnis für Forum-Beiträge
Archivmeldung vom 06.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Heise Zeitschriften Verlag ist als so genannter Mitstörer in einem Gerichtsurteil verpflichtet worden, sämtliche Beiträge in den Leserforen von heise online im Vorhinein auf einen bestimmten Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az.324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
Das Hamburger Landgericht hat nach einer mündlichen Verhandlung
eine einstweilige Verfügung bestätigt, gegen die der Verlag
Widerspruch eingelegt hatte. Im vorliegenden Fall hatte der Heise
Zeitschriften Verlag die beanstandeten Forumsbeiträge unmittelbar
gelöscht. Die Kammer erklärte aber, sie sei überzeugt, dass der
Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im
Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Den Einwand des
Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht
funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von
über 200.000 Forenbeiträgen pro Monat schlicht nicht zu leisten sei,
ließ die Kammer nicht gelten.
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu,
dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren
bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und
abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise
Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren,
sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs,
Gästebücher oder sogar Chats betroffen.
Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen
von heise online sind kaum absehbar. "Wir können wohl zu brisanten
Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte
Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat
bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen
Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
(hob)
Weitere Informationen finden sich bei heise online unter
www.heise.de/newsticker/meldung/66982
Quelle: Pressemitteilung heise online