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Betreiber haftet auch ohne Kenntnis für Forum-Beiträge

Archivmeldung vom 06.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Heise Zeitschriften Verlag ist als so genannter Mitstörer in einem Gerichtsurteil verpflichtet worden, sämtliche Beiträge in den Leserforen von heise online im Vorhinein auf einen bestimmten Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az.324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Das Hamburger Landgericht hat nach einer mündlichen Verhandlung eine einstweilige Verfügung bestätigt, gegen die der Verlag Widerspruch eingelegt hatte. Im vorliegenden Fall hatte der Heise Zeitschriften Verlag die beanstandeten Forumsbeiträge unmittelbar gelöscht. Die Kammer erklärte aber, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Forenbeiträgen pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (hob)

Weitere Informationen finden sich bei heise online unter www.heise.de/newsticker/meldung/66982

Quelle: Pressemitteilung heise online

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