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Gesundheitsamt will Masernnachweis für Tochter (13)

Freigeschaltet am 23.11.2024 um 14:31 durch Sanjo Babić
Bild: Impfkritik / Eigenes Werk
Bild: Impfkritik / Eigenes Werk

Der renommierte Impfexperte und Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin beantwortet Fragen seiner Leser auf dem Portal "Impfkritik.de". "Ich habe eine Frage: Wie ist das jetzt mit der Maserimpfung? Das Gesundheitsamt will einen Impf Nachweis von meiner Tocher, 13 Jahre! Wir impfen nicht! Wie können wir vorgehen? Dankeschön für hoffentliche Rückmeldung. Liebe Grüße, U."

Tolzin weiter: "Hallo Frau U., ich bin weder Mediziner noch Jurist, aber meine persönliche Meinung teile ich Ihnen natürlich gerne mit.

Zur inneren Haltung

Wir leben in einer entscheidenden Zeit, in jeder herausgefordert wird, zu sich selbst, seinen Grundrechten und zu seiner Familie zu stehen wie wohl nie zuvor. Das zentrale Merkmal dieser Zeit ist - trotz Grundgesetz und Demokratie - die fehlende Rechtssicherheit und die ausufernde Willkür der Ämter und des Justizsystems. Wir sind also mit Willkür und Unsicherheit konfrontiert.

Es ist letztlich eine spirituelle Herausforderung, denn wir müssen uns entscheiden, ob wir weiter Opfer und/oder Zuschauer bleiben wollen oder aber in unsere Kraft gehen und unseren Mann bzw. Frau stehen. Das ist aus meiner Sicht der Kern von "Spiritualität" und hat nichts "esoterisches" an sich. Dies erfordert oft eine Auseinandersetzung mit unseren tiefsten Ängsten und frühen Kindheitstraumen.

Die gute Nachricht ist, dass die meisten Menschen keine Therapie benötigen, sondern dass es reicht, sich mit Gleichgesinnten zusammenzutun und Schritt für Schritt ins mutige Handeln zu kommen. Je öfter Sie mutig zu sich stehen, desto mehr schwinden die Ängste. Ich habe das während der Coronakrise am eigenen Leib erlebt, denn ich bewegte mich in der Regel ohne Maske in der Öffentlichkeit.

Dabei ist der erste Schritt, sich mit den eigenen Ängsten auseinanderzusetzen und Techniken zu entwickeln, damit konstruktiv umzugehen, z. B. durch Atemtechniken und positiven Affirmationen.

Erfahrungsgemäß stehen die Chancen, das zu schaffen stehen, umso besser, je mehr Kontakt Sie zu Gleichgesinnten pflegen, die in ähnlichen Situationen stehen oder standen.

Was die Fakten angeht:

  1. Ihre Tochter ist sicherlich Schülerin. Da die Schulpflicht die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht sticht, kann Ihre Tochter nicht von der Schule verwiesen werden, zumindest soweit es sich um eine staatliche oder staatlich (mit-)finanzierte Schule handelt.

  2. Je älter ein Mensch ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er über einen nachweisbaren Masern-Antikörpertiter verfügt. Ich selbst bin über 60 Jahre und habe einen außergewöhnlich hohen Titer, obwohl ich selber weder gegen Masern geimpft bin und laut meinen Eltern auch niemals die Masern hatte. Man nennt das "stille Feiung". Mit 13 Jahren, also in der Pubertät, könnte sehr wohl ein "ausreichender" Antikörpertiter vorliegen. Blutproben kann jeder Arzt und jeder Heilpraktiker entnehmen und an ein anerkanntes Labor schicken. Ein positives Laborergebnis sollte in der Regel als Nachweis ausreichen.

  3. Ist der Titer nicht ausreichend, dann schreiben Sie dem Gesundheitsamt, dass Ihre Tochter Ihres Wissens bisher keine Masern hatte, nicht geimpft ist und auch keinen nachweisbaren AK-Titer verfügt. Nach neuester, aber noch nicht ausreichend gefestigter, Rechtsprechung reicht diese Auskunft als Nachweis aus, denn ein Buß- oder gar Zwangsgeld käme einer Impfpflicht gleich, die man offiziell aber gar nicht will.

  4. Einem eventuellen Bußgeldbescheid sollten Sie fristgerecht widersprechen. Es bestehen gute Chancen, dass das Verfahren dann einfach eingestellt wird. Falls nicht, wird es irgendwann zu einem Termin vor dem Amtsgericht kommen. Dort können Sie sich noch ohne Anwalt verteidigen.

  5. Falls Sie für Ihre Tochter eine ärztliche Impfunfähigkeitsbescheinigung (IUB) vorlegen können, so stellt dies ebenfalls eine Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflicht dar. Allerdings sind die Gesundheitsämter gehalten, Ärzte, die diesbezüglich "auffallen", juristisch zu verfolgen, zumindest aber weitestgehend einzuschüchtern. Ein ausreichender Antikörpertiter wäre die bessere Lösung.

Wichtige Grundregeln

  1. Äußern Sie sich niemals impfkritisch, sondern besser sogar impfbefürwortend, aber besorgt bezüglich der Impfrisiken. Amtsärzte sind in der Regel nicht Ihre Freunde, sondern im Gegenteil, suchen nach Schwachstellen, bei denen sie bei Ihnen einhaken können.

  2. Zeigen Sie sich im Gegenteil zur Impfung bereit, wenn der impfende Arzt den Gesundheitszustand und die Impffähigkeit Ihrer Tochter vor der Impfung ausführlich bestätigt, inklusive ausführlichem Blutbild. Und wenn der impfende Arzt, oder der Amtsarzt oder der Amtsrichter oder irgendjemand bereit ist, die volle Haftung für eventuelle negative gesundheitliche Folgen übernimmt. Diese wären durch einen Vergleich der Blutbilder vor und nach der Impfung leicht zu dokumentieren.

  3. Gehen Sie zu Gesprächen mit dem Gesundheitsamt niemals allein, nehmen Sie immer einen Zeugen mit und fertigen Sie direkt nach dem Gespräch immer eine Gesprächsnotiz an

  4. Gesprächsstrategie: Wer sich rechtfertigt, klagt sich an, sagt das Sprichwort. Besser ist es, wenn Sie Fragen stellen, z. B. nach Garantien, Haftung, Sicherheit und Wirksamkeit. Das bringt die Gegenseite in Verlegenheit, weil sie keine Fakten haben. Dazu sollten Sie sich aber ein wenig belesen haben. Ich empfehle insbesondere mein Buch "Macht Impfen Sinn?"

Ihnen und Ihrer Tocher alles Gute!"

Quelle: Impfkritik

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