Lehman Brothers - Zertifikate: Welche Fristen Anleger beachten müssen
Archivmeldung vom 04.08.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittFast ein Jahr ist seit der Insolvenz des US-Bankhauses Lehman Brothers mittlerweile vergangen und noch immer sitzen Tausende von deutschen Anlegern auf Verlusten, die sie mit dem Kauf von Zertifikaten der Bank erlitten haben.
Ihre Hoffnungen auf Entschädigungen ruhen auf verschiedenen Insovenzverfahren und auf Verfahren gegen die Banken, falls diesen ein Beratungsfehler vorgeworfen werden kann.
Damit diese Hoffnungen nicht schon aus formalen Gründen enttäuscht werden, müssen die betroffenen Anleger jetzt aktiv werden. Denn im wichtigen US-Insolvenzverfahren sind die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen festgelegt worden und gegenüber den beratenden Banken droht in den kommenden Monaten eine massive Welle der Verjährung von Ansprüchen.
Für das US-Insolvenzverfahren muss das erforderliche Anmeldeformular bis spätestens 02.11.2009 bei den zuständigen Stellen in den USA vorliegen, damit sich Anleger eine Chance auf Entschädigung aus diesem Verfahren bewahren. Wie hoch die Entschädigung dort ausfallen wird, ist nach wie vor offen.
Auch für Anleger, die sich von ihrer Bank beim Kauf der Lehman-Zertifikate falsch beraten fühlen, wächst der Zeitdruck zum Handeln. Denn nach dem Wertpapierhandelsgesetz verjähren solche Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufzeitpunkt. Für viele Lehman-Zertifikate, die z.B. im Februar 2007 vertrieben wurden, endet damit die Verjährungsfrist bereits im Februar 2010.
Die bisher zu diesem Komplex ergangenen Urteile sind aus Sicht der Anleger überwiegend positiv zu bewerten, allerdings stehen rechtskräftige Entscheidungen hierzu noch aus. "Anleger, denen die Provisionen der Banken bei diesen Geschäften verschwiegen wurden, haben auf alle Fälle eine Chance" meint Bernd Jochem, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, die zahlreiche Anleger vertritt. "In den vergangenen Wochen haben wir für einige unserer Mandanten daher auch schon einvernehmliche Lösungen mit den Banken finden können", so Rechtsanwalt Bernd Jochem weiter. Diese Einigungen umfassten sowohl Anlagen mit Lehman-Zertifikaten, aber auch solche in sog. Cobold-Anleihen und Zertifikate anderer Emittenten.
Quelle: Rotter Rechtsanwälte, München