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3.000 Euro Schadensersatz für Opfer des Facebook-Datenlecks

Archivmeldung vom 09.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics / pixelio.de
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Gute Nachrichten für Betroffene des gigantischen Datenlecks beim Social-Media-Riesen Facebook: Das Landgericht München verurteilte den Facebook-Mutterkonzern Meta zur Zahlung von 3000 Euro Schadensersatz. Der vom Facebook-Datenleck betroffene Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat nach Ansicht des Gerichts einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gegen Meta aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO.

Dem Kläger ist durch einen Verstoß von Facebook gegen Art. 25 Abs. 1 u. 2 DSGVO ein immaterieller Schaden in Höhe von 3000 Euro entstanden. Das Urteil des Landgerichts München zeigt für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass es sich für Betroffene des Facebook-Datenlecks lohnt, gegen Facebook/Meta zu klagen. Die Kanzlei empfiehlt Facebook-Usern den Datenleck-Checker im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zum Thema Datenleck gibt es auf unserer Website.

Gericht sieht im Datenleck Verstoß gegen Datenschutz

Millionen von E-Mail-Konten werden derzeit mit Spams und täuschend echt wirkenden Nachrichten überhäuft. Ursache dafür kann unter anderem auch ein Datenleck bei Facebook sein. Im Frühjahr 2021 wurde beim Social-Media-Riesen ein gigantisches Datenleck bekannt. Allein in Deutschland sollen davon sechs Millionen Facebook-Kunden betroffen sein. Im Jahr 2019 lasen Dritte die Facebook-ID, den Namen, den Vornamen und das Geschlecht von Usern über das Contact-Import-Tool von Facebook aus. Diesen Vorgang bezeichnet man als "Scraping". In Hacker-Foren boten Kriminelle sensible Daten wie E-Mail-Adressen und Passwörter an. Wer vom Datenleck bei Facebook betroffen ist, kann Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Immer mehr Gerichte verurteilen die Facebook-Mutter Meta zur Zahlung von Schadensersatz. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das vorliegende Verfahren und das Urteil kurz zusammen.

Zwei Facebook-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Von einem Cyberangriff betroffene Verbraucher sollten sich die Konsequenzen eines Datenlecks und Datendiebstahls bewusst vor Augen führen. Kombinierte Informationen aus anderen Datenlecks könnten Cyberkriminellen ermöglichen, zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchzuführen. Das kann sogar zum Diebstahl der Identität führen. Damit können beispielsweise Geschäfte zulasten der Verbraucher getätigt werden. Stehen den Nutzern Schadenersatzansprüche zu? Eine einheitliche Rechtsprechung zum Thema Facebook-Datenleck gibt es in Deutschland bisher nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich erstmals am 8. Oktober 2024 in zwei Verfahren mit dem Thema.

Der BGH muss Leitlinien für die unteren Instanzen vorlegen. Vor diesem Hintergrund macht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf relevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 aufmerksam, die die Rechte von Verbrauchern im Kontext von Datenschutzverletzungen erheblich stärken. Auch diese werden in die Entscheidungen zu den vorliegenden Verfahren einfließen.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier prüft die Kanzlei die mögliche Betroffenheit und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei hat bereits im Fall eines Datenlecks bei Facebook vor Landgerichten Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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