Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Paketdienste haften im gewerblichen Bereich unter Umständen für den ungeklärten Verlust des Inhalts eines Pakets

Paketdienste haften im gewerblichen Bereich unter Umständen für den ungeklärten Verlust des Inhalts eines Pakets

Archivmeldung vom 23.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Liefern Paketdienste im gewerblichen Bereich verschlossene Pakete ohne Inhalt ab, so haften sie unter Umständen für den Verlust der Ware.

Das gilt selbst dann, wenn sich der Schadenshergang nicht aufklären lässt. Zwar muss der Versender der Ware beweisen, dass er das Gut vollzählig an den Paketdienst übergeben hat. Im gewerblichen Bereich ist aber zu vermuten, dass die in der Rechnung aufgeführten Waren in dem übergebenen verschlossenen Paket enthalten waren. Diesen Anscheinsbeweis muss der Paketdienst entkräften.

Der Sachverhalt: Die Klägerin ist die Transportversicherung eines Computer- Geschäfts (C-GmbH). Die C-GmbH hatte bei D. Waren bestellt, die von dem beklagten Paketdienst angeliefert werden sollten. Nach der Versandliste der Beklagten wogen die beiden für die C-GmbH bestimmten Pakete jeweils zwei Kilogramm. Bei Anlieferung der Pakete fiel einem Mitarbeiter der C-GmbH auf, dass eines der beiden Pakete auffällig leicht war. Er öffnete das Paket in Anwesenheit des Fahrers der Beklagten und stellte fest, dass es leer war.

In dem Paket sollten sich 100 Speicherkarten im Wert von 5.550 Euro befinden. Die Klägerin ersetzte der C-GmbH diesen Betrag und verlangte von der Beklagten Schadensersatz. Diese machte geltend, dass sie für den Verlust des Inhalts des Pakets nicht verantwortlich sei. Sie habe das Paket so, wie sie es bekommen habe, bei der C-GmbH abgeliefert. Das LG gab der Zahlungsklage in vollem Umfang statt. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Die Gründe: Die Klägerin hat gegen die Beklagte aus übergegangenem Recht einen Anspruch auf Schadensersatz für den Verlust des Inhalts des Pakets.

Zwar konnte nicht aufgeklärt werden, wer die Ware entwendet hat. Außerdem muss grundsätzlich der Versender beweisen, dass der Frachtführer das Gut vollzählig und unbeschädigt übernommen hat. Diesen Beweis hat die Klägerin aber schon dadurch erbracht, dass sie die mit dem Stempel „Ware o.k.“ versehene Rechnung der D. vorgelegt hat. Denn im gewerblichen Bereich spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass an den gewerblichen Kunden exakt die bestellten und in Rechnung gestellten Waren versandt wurden.

Daher ist im Streitfall nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen, dass in dem Paket bei Übergabe an die Beklagte die in Rechnung gestellten 100 Speicherkarten enthalten waren. Hierfür spricht zudem der Umstand, dass das Paket nach der Versandliste der Beklagten ein Gewicht von zwei Kilogramm hatte und daher nicht leer gewesen sein konnte. Bei dieser Sachlage muss die Beklagte beweisen, dass sie das Paket ordnungsgemäß abgeliefert hat. Hierfür hätte sie im Einzelnen darlegen müssen, wie ihr Betrieb organisiert ist und welche Sicherheitsmaßnahmen sie gegen den Verlust von Transportgut ergreift.

Diese Grundsätze gelten auch für den Bereich eines Paketdienstes mit Massenbeförderung. Die Beklagte hat den erforderlichen Beweis nicht erbracht. Sie hat insbesondere nicht die notwendige Kontrolle an den einzelnen Schnittpunkten dokumentiert. Dies lässt auf ein leichtfertiges Handeln im Sinn von § 435 HGB schließen, mit der Folge, dass sich die Beklagte nicht auf einen Haftungsausschluss berufen kann.

Quelle: http://www.otto-schmidt.de/newsletter/wirtschaftsr_41392.html

Links
Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte wachte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige