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Handy am Steuer kann bis zu 594 Euro Strafe kosten

Archivmeldung vom 23.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: BITKOM
Grafik: BITKOM

Bis zu 594 Euro kann unerlaubtes Telefonieren im Auto kosten. So hoch kann die Strafe in Italien ausfallen. Das Urlaubsland hat die maximale Geldbuße im vergangenen Jahr drastisch erhöht – und ist damit Spitzenreiter in Europa.

„Wer mit dem Handy am Ohr fährt, riskiert fast in allen EU-Ländern einen Teil seiner Urlaubskasse“, kommentiert der Präsident des Hightech-Verbandes BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. In Deutschland fällt die Strafe mit 40 Euro vergleichsweise gering aus. Weniger streng wird die Handy-Nutzung am Steuer nur in Frankreich und einzelnen osteuropäischen Ländern geahndet. „Für Fahrer, die unterwegs nicht aufs Telefonieren verzichten wollen, lohnt sich der Einbau einer Freisprecheinrichtung“, so Scheer. „Das fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, es schont im Zweifelsfall auch den Geldbeutel.“

Der BITKOM gibt Tipps, was bei Gesprächen im Auto zu beachten ist:

1. Nicht nur Telefonieren ist im Auto untersagt In Deutschland ist bereits verboten, das Handy in die Hand zu nehmen, wenn der Motor läuft. Deshalb gilt: Nicht nur Telefonieren mit dem Gerät am Ohr ist tabu, auch das Lesen oder Schreiben von Kurzmitteilungen. Vergleichbare Regelungen gibt es in anderen europäischen Ländern. Grund: Die Konzentrationsfähigkeit leidet in jedem Fall. Der BITKOM rät daher Autofahrern, prinzipiell nur mit Freisprecheinrichtungen oder Sprechgarnituren (Headsets) zu telefonieren. Übrigens: Anders als in Deutschland sind die Handy-Bußgelder in vielen Ländern nicht genau festgelegt. Die Polizei kann je nach Verkehrssituation einen Ermessensspielraum nutzen.

2. Headsets sind günstig, aber nicht immer optimal Eine günstige Variante ist ein Headset, idealerweise mit dem Kurzstreckenfunk Bluetooth. So muss kein Kabel zwischen Headset und Telefon angeschlossen werden. Moderne Headsets sind leicht und werden nur an einem Ohr befestigt. Nachteile: Auf langen Strecken können sie stören. Auch sind Headsets nicht überall im Ausland als Freisprech-Lösungen im Straßenverkehr anerkannt.

3. „Plug and Play“ oder fester Einbau? Das Angebot an Freisprechanlagen für Kraftfahrzeuge ist groß. Sie sind im Internet, in Kaufhäusern und Autohäusern sowie bei spezialisierten Autohifi-Werkstätten erhältlich. Günstig sind so genannte „Plug-and-Play“-Lösungen: Diese Freisprecheinrichtungen können von Laien schnell in fast jedem Auto montiert werden. Die Stromversorgung läuft dabei meist über den Zigarettenanzünder. Solche Modelle eignen sich auch für Autofahrer, die oft das Fahrzeug wechseln. Komfortabler sind Freisprechanlagen, die fest im Fahrzeug eingebaut werden: Dabei wird in der Regel das Radio automatisch stumm geschaltet, wenn ein Anruf eingeht. Durch eine optimale Platzierung des Mikrofons und einer aufwändigeren Signalverarbeitung ist die Sprachqualität meist deutlich besser. Bei vielen Modellen kann zudem eine Außenantenne angeschlossen werden, was den Empfang verbessert. Zudem gibt es bei festen Einbauten keine frei herumliegenden Kabel. Etliche moderne Anlagen können mit einer Vielzahl von Mobiltelefonen genutzt werden. Das ist empfehlenswert, wenn das Handy regelmäßig gewechselt wird.

4. Die richtige Installation Freisprecheinrichtungen sollten stabil im Fahrzeug montiert sein, damit weder die Anlage noch das Handy bei einem Bremsmanöver oder Unfall zum Geschoss werden. Die Bedienungselemente müssen in Reichweite und im erweiterten Sichtfeld des Fahrers liegen. Wichtig ist auch, dass die Anlage nicht im Bereich der Airbags montiert wird und keine anderen Schalter verdeckt. Vor allem bei Festeinbauten gilt, die Installation im Zweifel lieber einer Fachwerkstatt zu überlassen.

Zur Methodik: Die Angaben zu Bußgeldern beruhen auf Angaben europäischer Automobilclubs und Recherchen des BITKOM. Für die Grafik wurden Beträge in Fremdwährungen nach dem Wechselkurs vom 17. Juni 2008 umgerechnet.

Quelle: BITKOM


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