Assekuranz zögerte zu lang: Versicherter konnte entgangene Mieteinnahmen geltend machen
Archivmeldung vom 19.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićWenn eine Wohngebäudeversicherung sich mit der Regulierung eines Leitungswasserschadens zu viel Zeit lässt, dann stehen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche zu.
(Oberlandesgericht Nürnberg, Aktenzeichen 8 U 3174/20)
Der Fall: In einer vermieteten Wohnung war es zu einem größeren Leitungswasserschaden gekommen. Doch anstatt den Schaden vertragsgemäß zu regulieren, verzögerte die Versicherung dies pflichtwidrig. Der Eigentümer konnte deswegen das Objekt nicht sanieren, es blieb unbewohnbar und erbrachte keine Einnahmen. Er prozessierte gegen die Assekuranz.
Das Urteil: Ein Zivilsenat gab der Klage teilweise statt. Die Versicherung musste etwa 13.000 Euro Schadenersatz leisten. Allerdings treffe den Wohnungseigentümer eine Mitschuld. Nach Abschluss der gerichtlichen Beweissicherung hätte er das Objekt in diesem Fall zunächst auf eigene Kosten sanieren müssen, um den Mietausfallschaden zu begrenzen. Das sei ihm zuzumuten gewesen.
Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)