Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen ein Mittelklassefahrzeug behalten
Archivmeldung vom 14.07.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeEmpfänger von Arbeitslosengeld II dürfen ein angemessenes Auto behalten. Für die Angemessenheit gelten keine starren Wertgrenzen.
Entscheidend ist vielmehr, ob das Fahrzeug zuverlässig und möglichst wenig reparaturanfällig ist. Es darf außerdem keinen übertriebenen Luxus oder eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Motorleistung aufweisen. Nach diesen Grundsätzen ist ein Mittelklassewagen (hier: mit 115 PS) noch als angemessen anzusehen.
Quelle: Pressemeldung: Verlag Otto Schmidt