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Türenknallen bei Gericht kostete 200 Euro

Archivmeldung vom 06.01.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Wer bei Gericht Türen knallt, kann dafür zur Kasse gebeten werden. Ein Pfälzer musste ein Ordnungsgeld zahlen, weil er nach einem Richterspruch allzu ungestüm den Saal verlassen hatte.

Zweibrücken - Der Mann war über das Urteil dermaßen empört gewesen, dass er wütend den Gerichtssaal des Amtsgerichts Ludwigshafen verlassen und dabei die Tür zugeschlagen hatte. Der Richter wertete den lauten Abgang als Ungebühr und Verletzung der Würde des Gerichts und verhängte ein Ordnungsgeld von 200 Euro

Der Mann beschwerte sich seinerseits beim Pfälzischen Oberlandesgericht mit dem Argument, es sei doch gar nicht so schlimm gewesen, und die Tür sei ihm eigentlich aus der Hand gerutscht. Sein Einspruch blieb vergeblich: Das Gerichtsprotokoll über den lautstarken Abgang sei unmissverständlich und schließe weitere Aufklärung im Beschwerdeverfahren aus, erklärte das Oberlandesgericht heute. Damit bleibt es für den Türenknaller bei der Strafe von 200 Euro.

mehr: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,335689,00.html

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