Türenknallen bei Gericht kostete 200 Euro
Archivmeldung vom 06.01.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeWer bei Gericht Türen knallt, kann dafür zur Kasse gebeten werden. Ein Pfälzer musste ein Ordnungsgeld zahlen, weil er nach einem Richterspruch allzu ungestüm den Saal verlassen hatte.
Zweibrücken - Der Mann war über das Urteil dermaßen empört gewesen, dass er wütend den Gerichtssaal des Amtsgerichts Ludwigshafen verlassen und dabei die Tür zugeschlagen hatte. Der Richter wertete den lauten Abgang als Ungebühr und Verletzung der Würde des Gerichts und verhängte ein Ordnungsgeld von 200 Euro
Der Mann beschwerte sich seinerseits beim Pfälzischen Oberlandesgericht mit dem Argument, es sei doch gar nicht so schlimm gewesen, und die Tür sei ihm eigentlich aus der Hand gerutscht. Sein Einspruch blieb vergeblich: Das Gerichtsprotokoll über den lautstarken Abgang sei unmissverständlich und schließe weitere Aufklärung im Beschwerdeverfahren aus, erklärte das Oberlandesgericht heute. Damit bleibt es für den Türenknaller bei der Strafe von 200 Euro.