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EuGH-Urteil: Streaming über Kinox.to & Co. ab sofort Urheberrechtsverletzung

Archivmeldung vom 23.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Screenshot der Webseite Kinox.to
Bild: Screenshot der Webseite Kinox.to

Streaming-Webseiten wie Kinox.to oder Movie4K werden von vielen Usern bedenkenlos genutzt. In der Vergangenheit herrschte oft Unklarheit, ob das kostenlose Schauen von Filmen oder Serien illegal ist oder nicht. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Nutzung solcher Streaming-Dienste als Urheberrechtsverletzung eingestuft.

Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, erläutert im Folgenden die wichtigsten Fakten zum Urteil.

Streaming als Urheberrechtsverletzung – Fragen und Antworten

Was für Konsequenzen hat das Urteil?

„Durch die Einstufung als Urheberrechtsverletzung ist das Streaming über Dienste wie Kinox.to ab sofort rechtswidrig“, so Mingers. Somit macht man sich nicht mehr nur durch die Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Videomaterial, sondern bereits durch die bloße Nutzung strafbar.

Woran sind illegale Dienste zu erkennen?

Bei illegalen Streaming-Webseiten muss zum Beispiel häufig für eine bessere Qualität gezahlt werden. Oft umgehen die Dienste auch das sogenannte Geoblocking oder bieten Filme an, die zu dem Zeitpunkt noch im Kino laufen.

Mit welchen Folgen müssen ehemalige Nutzer rechnen?

„Es ist eher unwahrscheinlich, dass das Urteil rückwirkende Konsequenzen hat. Wer also in der Vergangenheit gestreamt hat, es heute aber nicht mehr tut, dürfte auf der sicheren Seite sein“, erklärt der Rechtsanwalt. In der Regel speichern illegale Streaming-Webseiten keine IP-Adressen, sodass eine Rückverfolgung wenig erfolgversprechend ist.

Was gilt für Premium Kunden?

Premium Kunden, die zum Beispiel Geld für eine bessere Qualität oder eine kürzere Ladezeit zahlen, haben ihre Daten hinterlassen und können leichter nachverfolgt werden. „Wer aber mit Wirkung des Urteils aufgehört hat zu streamen, hat wahrscheinlich nichts zu befürchten“, merkt Mingers an.

Wie hoch fallen die Strafen aus?

„Wie viel gezahlt werden muss, hängt vom Film beziehungsweise von der Serie ab. Die Abmahngebühren belaufen sich auf 150 Euro – pro Film oder Folge einer Serie ist zusätzlich mit fünf bis zehn Euro zu rechnen“, so der Rechtsexperte. Die Kosten könnten allerdings noch einmal in die Höhe schießen, wenn die Rechteinhaber von Filmen und Serien ihre Ansprüche geltend machen.

Wer haftet, wenn Kinder die Dienste nutzen?

Haben Eltern einen Internetanschluss und stellen diesen ihren Kindern zur Verfügung, so sind sie verpflichtet, den Nachwuchs umfangreich über die Nutzung illegaler Streaming-Dienste zu informieren. Ist dies nachweislich nicht geschehen, haften Eltern für ihre Kinder – es ist also ratsam, die Aufklärung schriftlich zu fixieren.
 
Zurzeit ist das Risiko einer Abmahnung noch eher gering. „Jedem Nutzer sollte allerdings bewusst sein, dass man sich durch das neue Urteil auf dünnem Eis bewegt und jederzeit die Gefahr besteht, belangt zu werden“, mahnt Mingers abschließend.

Quelle: www.mingers-kreuzer.de

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