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Ein- statt ausgeschaltet: Fataler Fehler führte zu einem Brandschaden an einer Immobilie

Archivmeldung vom 08.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Einmal nicht aufgepasst - das reicht manchmal, um schlimmste Schäden hervorzurufen. So wollte eine Hauseigentümerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis war ein Brand mit einer Schadenssumme in Höhe von mehr als 30.000 Euro.

(Oberlandesgericht Bremen, Aktenzeichen 3 U 37/21)

Die Wohngebäudeversicherung wollte der Frau nicht die volle Summe ersetzen, sondern bestand auf einer Eigenbeteiligung in Höhe von 25 Prozent. Die Rechtsprechung sah es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Es habe sich hier angesichts der besonderen Gefährlichkeit eines Elektroherdes um ein grob fahrlässiges Verhalten gehandelt. Dazu müsse man noch bedenken, dass die Frau das Haus ja gerade verlassen wollte und deswegen besonders hätte aufpassen müssen.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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