Gericht erlaubt kritische Hinweise in Bibliotheksbüchern
Die Stadtbücherei in Münster darf Bücher mit umstrittenen Inhalten kennzeichnen. Dies verletze nicht die Grundrechte der Autoren, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. April 2025, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch einen Autor wurde demnach abgelehnt.
Das Gericht erklärte, dass der Einordnungshinweis im Einklang mit der
gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in
Nordrhein-Westfalen stehe. Diese hätten einen Bildungsauftrag und
dürften inhaltlich zu den von ihnen bereitgestellten Werken Stellung
nehmen. Dies umfasse sowohl positive Leseempfehlungen als auch kritische
Hinweise. Eine spezielle gesetzliche Grundlage für den Hinweis sei
nicht erforderlich, da dieser den Autor nur mittelbar beeinträchtige.
Der
Einordnungshinweis sei ein Werturteil, das auf einem vertretbaren
Tatsachenkern beruhe, so das Gericht. In dem Buch des Antragstellers
würden mehrere gesicherte historische Ereignisse negiert, was die
Bewertung als umstritten rechtfertige. Der Hinweis sei nicht
unverhältnismäßig, da ein Autor, der historische Fakten negiere, damit
rechnen müsse, dass öffentliche Bibliotheken dies kritisch kommentieren.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt
werden (1 L 59/25).
Quelle: dts Nachrichtenagentur