GEZ-Protest
Archivmeldung vom 21.09.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAb 1. Januar 2007 sollen Unternehmen für ihre internetfähigen Computer oder ihr UMTS-Handy Rundfunkgebühren bei der GEZ bezahlen: pro Betriebsstätte 204,36 Euro im Jahr. Und dies, obwohl kaum ein Unternehmer in der Lage ist, Radio oder TV mit seinem PC im Betrieb zu nutzen!
Nach der Neuregelung bittet die GEZ dreifach zur Kasse: 1 x für den privaten Fernseher, 1x für das Radio im Firmenfahrzeug und 1 x für den Computer im Betrieb – in Summe 474,96 Euro.
Die Regelung, die insbesondere Kleinunternehmen unverhältnismäßig trifft, wurde bereits 2004 im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen.
Bereits im Vorfeld hatte der DIHK gegen diese Neuregelung protestiert. Seitdem lässt die IHK-Organisation nichts unversucht, um diesen Beschluss noch zu kippen.
Die IHK Wiesbaden setzt sich bei der Hessischen Landesregierung mit Nachdruck für eine Abschaffung dieser Rundfunkgebühr ein.
Quelle: Pressemitteilung IHK Wiesbaden