Bundesrat will Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abschaffen
Archivmeldung vom 12.01.2006
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeDer Bundesrat hat am 21.12.2005 (BR-Drs. 867/05) beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht in den Bundestag einzubringen.
Hierdurch soll eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts unterbunden werden. Der Bundesrat begründete seine Initiative damit, dass das Verlöbnis an keine Förmlichkeiten gebunden sei und sein Bestehen von den Gerichten daher kaum überprüft werden könne.
Im Einzelnen sollen folgende Privilegien für Verlobte abgeschafft werden:
- das Zeugnisverweigerungsrecht,
- der fakultativen Strafmilderungs- beziehungsweise Strafausschließungsgrund des Aussagenotstands,
- der Strafausschließungsgrund der Tatbegehung zugunsten eines Angehörigen im Rahmen der Strafvereitelung
- und das Aussageverweigerungsrecht nach der Abgabenordnung.
Quelle: Pressemitteilung Bundesrat