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Bundesrat will Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abschaffen

Archivmeldung vom 12.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Der Bundesrat hat am 21.12.2005 (BR-Drs. 867/05) beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht in den Bundestag einzubringen.

Hierdurch soll eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts unterbunden werden. Der Bundesrat begründete seine Initiative damit, dass das Verlöbnis an keine Förmlichkeiten gebunden sei und sein Bestehen von den Gerichten daher kaum überprüft werden könne.

Im Einzelnen sollen folgende Privilegien für Verlobte abgeschafft werden:

  • das Zeugnisverweigerungsrecht,
  • der fakultativen Strafmilderungs- beziehungsweise   Strafausschließungsgrund des Aussagenotstands,
  • der Strafausschließungsgrund der Tatbegehung zugunsten eines Angehörigen im Rahmen der Strafvereitelung
  • und das Aussageverweigerungsrecht nach der Abgabenordnung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat   

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