Punktereform 2014: Das sind die wichtigsten Änderungen für Autofahrer
Archivmeldung vom 28.01.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserAuf Verkehrsteilnehmer rollen 2014 bundesweit zahlreiche Neuerungen zu: Am 1. Mai tritt die bislang umfassendste Reform des deutschen Punktesystems in Kraft. Worauf sich notorische Verkehrssünder, aber auch vorsichtige Fahrer im neuen Jahr einstellen müssen, erklärt Rechtsanwalt und Verbandsvorsitzender Mathias Voigt: "Mit der Punktereform ändert sich 2014 vieles auf deutschen Straßen. Wir raten allen Verkehrsteilnehmern unbedingt dazu, sich frühzeitig über die Änderungen zu informieren, um ab Mai auf der sicheren Seite zu sein."
So werden ab Mai nur noch Verstöße gegen die Verkehrssicherheit mit Punkten geahndet - etwa Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 21 km/h oder zu dichtes Auffahren auf der Autobahn. Viele Ordnungswidrigkeiten, wie das Befahren einer Umweltzone ohne Plakette oder das Fehlen eines gültigen Kennzeichens, werden in Zukunft lediglich mit einem Bußgeld statt mit zusätzlichen Punkten belegt. Positiv für Autofahrer: Alte Punkte für Delikte ohne Verkehrsgefährdung werden am 1. Mai aus dem Register gelöscht.
Statt wie bisher bis zu sieben Punkte, sind bei Rasen, Drängeln und Co. zudem nur noch höchstens drei Punkte fällig. Doch Voigt warnt Autofahrer davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen: "Statt mit 18 Punkten ist der Führerschein ab Mai bereits mit gerade mal acht Punkten weg. Über ein freiwilliges Fahreignungsseminar lässt sich zudem nur noch einmal in fünf Jahren jeweils maximal ein Punkt tilgen." Gleichzeitig haben neue Punkte keinen Einfluss mehr auf die Verjährungsfrist der alten - jeder Verstoß verjährt für sich selbst.
Neben dem neuen Punktesystem treten am 1. Mai zahlreiche Änderungen im Bußgeldkatalog in Kraft. Delikte wie das Telefonieren oder SMS Schreiben am Steuer, die fehlende Sicherung kleiner Kinder oder das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee oder Eis werden deutlich teurer: Statt bisher 40 Euro werden 60 Euro fällig. Wer sich im Straßenverkehr den Anweisungen der Polizei widersetzt, muss künftig 70 statt 50 Euro an die Beamten abtreten. Verbotene Fahrten in Umweltzonen ziehen zwar keine Punkte im Verkehrsregister mehr nach sich, werden den Fahrer jedoch 80 statt 40 Euro kosten. Diese und alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Punktereform auf einen Blick gibt es ab sofort im kostenlosen Bußgeldkatalog.
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Quelle: Bußgeldkatalog.org (ots)