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Europäischer Gerichtshof erlässt hohe Hürden für Aberkennung des Flüchtlingsstatus

Archivmeldung vom 08.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kriminell (Symbolbild) Bild: privat / zVg / AUF1 / Eigenes Werk
Kriminell (Symbolbild) Bild: privat / zVg / AUF1 / Eigenes Werk

Am 6. Juli fällte der Europäische Gerichtshof – kurz EuGH – in Luxemburg eine wegweisende Entscheidung zum Recht eines EU-Staates, anerkannten Asylanten den Flüchtlingsstatus abzuerkennen. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Laut EU-Recht liegt es im Ermessen des Staates, wann er einem kriminellen Asylanten den Flüchtlingsstatus entzieht. Dies setzt jedoch eine besonders schwere Straftat voraus.

Besonders schwere Straftat reicht nicht aus

Nach dem EuGH-Entscheid reicht das allein allerdings nicht aus. Es müssen noch zwei Voraussetzungen gegeben sein, um einem Kriminellen den Asylstatus abzuerkennen. Zum einen muss dieser eine „tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr“ für die Allgemeinheit des jeweiligen EU-Staates sein. Und zum anderen sei in jedem Einzelfall genau abzuwägen zwischen dem öffentlichen Interesse am Schutz der Allgemeinheit und dem Interesse des Asylanten. Überdies sei auch zu prüfen, was für den kriminellen Asylanten spreche: etwa ob überhaupt eine Wiederholungsgefahr bezüglich der Begehung von Straftaten bestehe. Oder ob der Betreffende einsichtig sei und zum Beispiel an Resozialisierungsprogrammen teilnehme bzw. sich bemühe, fortan sich rechtskonform zu verhalten. 

Flüchtlingsstatus als „heilige Kuh“

Diese Hintertüren, die das Gericht in Luxemburg aufzeigt, beweisen, wohin die Reise gehen soll: Es sollen derart hohe Hürden für eine Aberkennung des Asyl-Status von Verbrechern aufgebaut werden, dass die jeweiligen Staaten es erst gar nicht mehr versuchen. Und selbst wenn ein Staat einer Person den Flüchtlingsstatus aberkennt, bedeutet das noch lange nicht, dass diese dann auch abgeschoben wird.

Abschiebungen kaum noch möglich

Droht nämlich dem Kriminellen möglicherweise Folter in seiner Heimat, darf er dorthin nicht ausgeflogen werden. Damit genießen kriminelle Asylanten in der EU einen besonderen Schutz – und brauchen sich nicht mehr vor einer Abschiebung zu fürchten."

Quelle: AUF1.info

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