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Bundespolizei und Flughafenverband ADV zu Gefahren durch Pokemon Go!

Archivmeldung vom 15.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Pokémon GO
Pokémon GO

Lizenz: Fair use
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Pokemon Go! ist eine neue Spieleentwicklung, die nach Amerika und Australien mittlerweile auch in Deutschland angekommen ist. Nutzer haben sich das Spiel bereits auf ihre Smartphones geladen und sind bundesweit auf der Suche nach den Pokemon-Figuren.

Eine Nutzung an bzw. auf Flughäfen - außerhalb des öffentlichen Bereichs - kann besondere Gefahren und Risiken mit sich bringen. Sogenannte Pokemon-Stopps hinter der Sicherheitskontrolle sollten durch den Betreiber gelöscht werden, um Unfälle zu vermeiden.

In Flughäfen sind Sicherheitsbereiche eingerichtet, die nur mit einem Flugticket oder Flughafenausweis über die Luftsicherheitskontrollstellen betreten werden dürfen. Das Passieren der Kontrolle ohne Berechtigung, ein Umgehen der Kontrollstellen oder das Öffnen von Fluchttüren kann weitreichende polizeiliche Maßnahmen und ggf. zivile Schadensersatzforderungen zur Folge haben.

Gleiches gilt für die Wege von und zum Luftfahrzeug. Hier sind aus polizeilichen und betrieblichen Sicherheitsgründen nur die vorgegebenen Wegestrecken ohne Verzögerung zu benutzen.

Quelle: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen (ots)

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