Landgericht stoppt Vertragsklauseln in Heimverträgen
Archivmeldung vom 07.09.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin Altenheim darf von Angehörigen keine vertragliche Zusicherung verlangen, finanziell einzuspringen, wenn der Bewohner nicht zahlen kann. Das berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Mainz.
Entsprechende Klauseln in Heimverträgen sind demnach unzulässig. Das Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengt.
Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber (ots)