Bundesgericht untersagt Behörden Weitergabe persönlicher Daten
Archivmeldung vom 10.03.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeAuch Behörden eines Landes dürfen persönliche Daten nicht automatisch untereinander austauschen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Dem Urteil zufolge hat das bayerische Innenministerium rechtswidrig Informationen zur Mitgliedschaft eines Scientologen an die Landeshauptstadt München weitergeben. Geklagt hatte ein Laborhelfer eines Blutspendedienstes. Sein Arbeitgeber war ohne Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vom Innenministerium informiert worden.