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Bundesgericht untersagt Behörden Weitergabe persönlicher Daten

Archivmeldung vom 10.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Auch Behörden eines Landes dürfen persönliche Daten nicht automatisch untereinander austauschen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Dem Urteil zufolge hat das bayerische Innenministerium rechtswidrig Informationen zur Mitgliedschaft eines Scientologen an die Landeshauptstadt München weitergeben. Geklagt hatte ein Laborhelfer eines Blutspendedienstes. Sein Arbeitgeber war ohne Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vom Innenministerium informiert worden.

mehr: http://de.news.yahoo.com/050310/3/4g8wo.html

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