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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erteilt klagenden REWE- Händlern eine „schallende Ohrfeige“

Archivmeldung vom 20.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dosenpfand hat nun dauerhaft Bestand und verstößt weder gegen europäisches noch nationales Recht. „Die Schlacht um das Dosenpfand ist nun endgültig entschieden. Das heutige Urteil beendet das von der Einweg-Lobby über sieben Jahre betriebene absurde Prozess-Theater“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).

Ziel der erbittert geführten Auseinandersetzung war der Versuch, von großen Handelsketten wie Einweg-Abfüllern, das bestehende Mehrweg-Pfandsystem über eine Flut an Getränkedosen und Einweg-Flaschen zu Fall zu bringen. Mit der Einführung des „Dosenpfandes“ im Januar 2003 haben nun über 10.000 mittelständisch geprägte, auf Mehrweg setzende Getränkehändler, über 1.200 Brauereien und hunderte Fruchtsaftabfüller und Mineralbrunnen eine Zukunft. Der eindrucksvollste Erfolg für die Natur zeigt sich im Rückgang der Landschaftsvermüllung. Vor der Pfandpflicht landeten nach Berechnungen der DUH jährlich 2 – 3 Milliarden Getränkedosen und PET-Flaschen in Parkanlagen, am Straßenrand oder in Gewässern.

„Das heutige Urteil ist die wichtigste Entscheidung zur Zukunft des Dosenpfands“, so DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger. „Alle Unternehmen haben jetzt Rechtssicherheit. Der Europäische Gerichtshof hatte für die Rechtmäßigkeit des Einwegpfandes das Bestehen eines arbeitsfähigen Rücknahmesystems vorausgesetzt. Dass dies der Fall ist, hat das dafür zuständige OVG Berlin-Brandenburg heute abschließend positiv entschieden. Die Obstruktionsstrategie weiter Teile des Handels ist nun endgültig gescheitert.“

Bei der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem OVG Berlin- Brandenburg (Az.: 12 B 3.05) erschienen die Anwälte der Einweglobby in beeindruckender Truppenstärke. Unter Führung des REWE-Anwaltes Meier traten auch die bisher in allen Verfahren letztendlich unterlegenen Kollegen Weidemann und Rolf Karpenstein zum letzten Gefecht für die Dosenbierlobby auf. Nach Zählung der DUH beläuft sich die Anzahl der allesamt gescheiterten Einzelklagen gegen das Pflichtpfand auf über 14.000, zusamengefaßt in mehr als 100 Verfahren, vor praktisch allen deutschen Gerichten.

„Mit der heutigen endgültigen Niederlage der Einweglobbyisten unter Führung der REWE, Aldi, Lidl und Metro müssen diese das Scheitern ihrer Chaosstrategie endlich einsehen. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Rechtsstaat nicht in die Knie geht, wenn große Konzerne für sich in Anspruch nehmen, gegen geltendes Recht verstoßen zu dürfen, wie dies bei der Einführung des Dosenpfandes der Fall war“, so Resch.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V.

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