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Flohbiss als Lebensrisiko: Katzensitterin erhielt keinen Schadenersatz

Archivmeldung vom 25.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen. Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt?

Genau das war geschehen, während eine Bekannte in einer fremden Wohnung die Katze sittete. Anschließend forderte sie 5.000 Euro Schadenersatz - unter anderem für den Einsatz eines Kammerjägers bei sich zu Hause. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hatte sie keinen Anspruch darauf. Ein Flohbefall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn man eine Katze betreue, hieß es im Urteil.

(Landgericht Köln, Aktenzeichen 3 O 331/18)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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