Am Steuer keinen "Vogel" zeigen
Archivmeldung vom 16.10.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer hält nicht schon mal einen anderen Verkehrsteilnehmer für blöd? Doch ihm das mit dem Finger an der Stirn auch noch zu zeigen, kann weit reichende Folgen haben, berichtet der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Demnach ist es nämlich ein Unterschied, ob man den "Vogel" im privaten Bereich zeigt oder am Steuer.
Nach entsprechender Anzeige sieht die Staatsanwaltschaft beim Vogel-Zeigen im Straßenverkehr ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und erhebt in der Regel Anklage beim zuständigen Amtsgericht. Übrigens übernimmt die Rechtsschutzversicherung dabei keine Verfahrenskosten, da es sich um eine vorsätzlich begangene Beleidigung handelt.
Im privaten Bereich ist das zwar auch eine Beleidigung, jedoch in der Regel ein so genanntes Privatklagedelikt, das nicht von öffentlichem Interesse ist. Im Straßenverkehr enden solche Verfahren häufig nicht nur mit einer empfindlichen Geldstrafe, sondern auch mit fünf Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Dazu kommt schließlich, dass die so erworbenen Punkte frühestens nach fünf Jahren gelöscht werden können - nicht wie sonst bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bereits nach zwei Jahren.
Quelle: Pressemitteilung Automobilclub Kraftfahrer-Schutz