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IVG EuroSelect 14: Hahn Rechtsanwälte erstreiten gegen Commerzbank positives Urteil beim Landgericht Hamburg

Archivmeldung vom 20.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale: Commerzbank. Bild: Julia Schwager/Commerzbank
Zentrale: Commerzbank. Bild: Julia Schwager/Commerzbank

Das Landgericht Hamburg hat die Commerzbank AG am 11. Mai 2015 (Az. 318 O 183/14) zu Schadenersatz in Höhe von 17.712,56 EUR verurteilt. Eine Mitarbeiterin der Bank hatte im Oktober 2007 einem Hamburger Anleger eine Beteiligung von 12.500 GBP zuzüglich fünf Prozent Agio an dem geschlossen Immobilienfonds "IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG" zur Zeichnung empfohlen. Dabei hatte die Bankangestellte allerdings versäumt, über die Rückvergütungen aufzuklären, die der Bank für die Vermittlung der Beteiligung zufließen. Der zuständige Einzelrichter gelangte zu der Überzeugung, dass der Anleger bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Fondsbeteiligung nicht gezeichnet hätte. Geklagt hatte aus abgetretenem Recht die Ehefrau des Anlegers. Sie wurde von Hahn Rechtsanwälte vertreten.

Die wirtschaftliche Entwicklung beim IVG EuroSelect 14 war nicht im Sinne der Anleger. Denn die finanzierenden Banken haben ihre vertraglichen Ansprüche aufgrund der Verletzung der Loan-to-Value Klausel geltend gemacht und die Rückzahlung sämtlicher Darlehen gefordert. Das Objekt "The Gherkin" wurde unter Zwangsverwaltung gestellt. Der Verkehrswert der Immobilie sank von ursprünglich 600 Mio. GPB auf jetzt 479 Mio. GBP. Erschwerend kam hinzu, dass der Schweizer Franken gegenüber dem Britischen Pfund immer mehr an Wert gewann. Dies führte letztlich dazu, dass seit Februar 2009 die Loan-to-Value Klausel anhaltend verletzt war. Die Anleger hatten lediglich Ausschüttungen in Höhe von 8,25 % bezogen auf ihre Nominaleinlage erhalten. Jetzt soll die Immobilie verkauft werden.

"Die betroffenen 9.000 Anleger können keine Rückflüsse mehr erwarten, weil der Verkaufserlös nicht ausreichen wird, sämtliche Verbindlichkeiten abzulösen", sagt der Hamburger Anwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. Deswegen empfiehlt der Kapitalmarktexperte, dass geschädigte Anleger, die den Verlust ihrer Einlage beim IVG EuroSelect 14 nicht hinnehmen wollen, fachanwaltlicher Vertretung suchen sollten. Die Chancen auf Schadensersatz stünden gut, sagt Hahn. Das zeige das aktuelle Urteil gegen die Commerzbank.

Quelle: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (ots)

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