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Geschmolzenes Eis Das kann juristisch nicht mehr als ein Hagelschaden gewertet werden

Archivmeldung vom 04.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"

Ein Immobilienbesitzer war im Rahmen seiner Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. An der Gültigkeit dieser Police bestand kein Zweifel. Anders war es bei der Frage, ob der geltend gemachte Versicherungsfall überhaupt als Hagelschaden zu betrachten sei.

Es ging nämlich um folgendes Ereignis: Bei einem massiven Hagelschauer gelangten Eiskörner in einen Kellerraum. Dort schmolzen sie und zerstörten dort gelagerte Haushaltsgegenstände. Die Versicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu ersetzen. Mit direkter Hageleinwirkung habe das nichts mehr zu tun. Die Rechtsprechung schloss sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser Argumentation an. Im Urteil hieß es "Schmelzwasser und Hagel sind nicht identisch, ein Nässeschaden durch Ersteres ist kein unmittelbarer Hagelschaden".

(Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 5 W 43/13)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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