Gericht: T-Online speichert IP-Adressen unzulässig
Archivmeldung vom 01.07.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeDas Amtsgericht Darmstadt, erklärte die Datenspeicherung von T-Online für unzulässig.
Kundinnen und Kunden von T-Online wird bei der Einwahl ins Internet eine IP-Adresse dynamisch zugeteilt. Die Daten, wem zu welchen Zeitpunkt welche Adresse zugeteilt wurde, werden mehrere Monate (80 Tage nach Rechnungsversand) gespeichert.
Dagegen klagte ein Kunde vor dem Amtsgericht Darmstadt, das am gestrigen Donnerstag diese Datenspeicherung für unzulässig erklärte (Az. 300 C 397/04). Unterstützt wurde er in seiner Auffassung, dass es sich um eine unzulässige Überwachung handle, durch ein Gutachten des Bundesbeauftragten für Datenschutz.