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Schädlicher Schatten: Eigentümer einer Solaranlage wandte sich gegen seinen Nachbarn

Archivmeldung vom 08.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Wer auf seinem Dach eine Solaranlage errichtet, der hofft natürlich auch, dass diese Anlage üppige Erträge an Sonnenenergie erbringt. Bei einem Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen drohte das nicht mehr zu funktionieren, weil ein geplanter und genehmigter Neubau das Dach mit der Photovoltaikanlage verschattet hätte. (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 7 B 1616/20)

Er klagte dagegen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, denn hier liege ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vor. Doch die Richter wiesen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf hin, dass die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten worden seien. Sie dienten ja gerade dazu, die Nachbarn vor zu großen Übergriffen zu schützen. Eine teilweise Verschattung des Solardaches sei hinzunehmen.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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