EuGH stärkt Kundenrechte beim Matratzenkauf im Internet
Archivmeldung vom 27.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttMatratzen, die im Internet gekauft wurden, dürfen auch dann zurückgegeben werden, wenn die Schutzfolie nach der Lieferung entfernt wurde. Das geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mittwoch hervor.
Wie bei einem Kleidungsstück könne davon ausgegangen werden, dass der Unternehmer in der Lage sei, die Matratze mittels Reinigung oder Desinfektion wieder verkehrsfähig zu machen, ohne dass den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht genügt würde, hieß es zur Begründung. Konkret ging es in dem Prozess um einen Fall aus Deutschland. Das Urteil gilt aber als richtungweisend.
Ein deutscher Onlinehändler hatte sich geweigert, eine Matratze nach Entfernung der Schutzfolie zurückzunehmen. Der mit dem Rechtsstreit befasste Bundesgerichtshof hatte den EuGH in dem Fall angerufen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur