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Kein Schadensersatz für Bilder-Wiedergabe in Suchmaschinen

Archivmeldung vom 28.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das Amtsgerichts Bielefeld, entschied gegen einen Fotografen, der einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bildersuchmaschine stellte.

Nach dem Urteil hat der Fotograf, keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Bildersuchmaschine, auf der die Bilder des jeweiligen Rechteinhabers veröffentlicht wurden.

So entschied das Gericht im Urteil vom 18. Februar 2005 (Az.: 42 C 767/04).

Quelle: http://www.jurpc.de/rechtspr/20050074.htm


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