BGH stärkt Kundenrechte beim Online-Matratzenkauf
Archivmeldung vom 03.07.2019
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Freigeschaltet durch André OttMatratzen, die im Internet gekauft wurden, dürfen auch dann zurückgegeben werden, wenn die Schutzfolie nach der Lieferung entfernt wurde. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch hervor.
Die Karlsruher Richter folgten dabei einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Ende März. Eine Matratze könne im Hinblick auf das Widerrufsrecht mit einem Kleidungsstück gleichgesetzt werden, welches ebenfalls mit dem menschlichen Körper direkt in Kontakt kommen könne, hieß es zur Begründung. Es sei davon auszugehen, dass Unternehmer bezüglich beider Waren in der Lage seien, diese nach Rücksendung mittels einer Behandlung wie einer Reinigung oder einer Desinfektion für eine Wiederverwendung durch einen Dritten und damit für ein erneutes Inverkehrbringen geeignet zu machen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur