Dubiose Verkaufsmasche im Internet
Archivmeldung vom 12.07.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlAllzu gutgläubige Neuwagenkäufer müssen immer wieder Lehrgeld bezahlen. Der ADAC warnt vor Angeboten, bei denen im Internet aber auch durch Mundpropaganda wie beispielsweise bei der Firma Zero-Service der Eindruck erweckt wird, man könne ein Jahr lang praktisch kostenlos einen Neuwagen fahren. Lediglich für Steuer, Versicherung und Kraftstoff muss der Autokäufer aufkommen.
Und so soll das ganze funktionieren: Der Kunde kauft bei einem Händler einen Neuwagen, meist einen EU-Reimport. Zur Finanzierung schließt er einen Darlehensvertrag mit einer Bank ab. Die monatlichen Rückzahlungsraten werden von einem dritten beteiligten Unternehmen erstattet. Im Gegenzug verpflichtet sich der Autokäufer die Anbringung von Werbung an seinem Fahrzeug zuzulassen. Nach einem Jahr soll das Fahrzeug unter vollständiger Ablösung des Darlehens zurückgenommen werden.
Die Geschichte hat jedoch gleich mehrere Haken: Das Fahrzeug wird zu einem total überhöhten Preis verkauft. Dem ADAC liegt beispielsweise ein Fall vor, wo ein Fahrzeug statt für 23 000 Euro (Listenpreis) für überzogene 27 000 Euro an den Mann gebracht werden sollte. Bei einem effektiven Jahreszins von 8,1 Prozent und einer Laufzeit von sieben Jahren hätte der Kunde insgesamt stolze 37 000 Euro bezahlt. Eine Finanzierung über Werbung am Fahrzeug ist schon deshalb nicht möglich, weil für diese Dienstleistung in der Regel nicht so hohe Erlöse erzielt werden können, um damit die Kosten für die Autofinanzierung zu decken.
Im Fall des insolventen Anbieters Zero-Service ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Betruges. Es besteht der Verdacht, dass die Differenz aus Listenpreis und tatsächlichem Einkaufspreis zur Erstattung der Raten an die Kunden verwendet wurde und dass dahinter ein Schneeballsystem steckt. Zudem mussten die übervorteilten Kunden zunächst eine Vermittlungsgebühr von 600 Euro zahlen und können die Verträge nur dann wirksam angreifen, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Zusammenarbeit mit dem Kfz-Händler stattgefunden hat. Das ist aber noch unklar. Ansonsten müssen sie die überteuerten Verträge leider erfüllen und weiter abzahlen.
ADAC-Juristen warnen vor solchen Angeboten und raten dringend vom Vertragsschluss ab. Die bloße Garantie der Ratenzahlung und Darlehensablösung hilft bei insolventen Vertragspartnern nicht weiter. Generell ist Vorsicht geboten bei dem Versprechen, für Werbung auf dem Kfz zu bezahlen, weil es kaum lukrative Angebote von Werbepartnern gibt.
Quelle: Pressemitteilung ADAC