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Landgericht München I: Anonyme WLAN-Hotspots sind legal

Archivmeldung vom 17.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

WLAN-Zugänge wie es sie in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen oder Flughäfen gibt, dürfen weiterhin anonym angeboten werden. Das Landgericht in München war der Meinung, die Verpflichtung zur Erhebung und Speicherung der Daten ergebe sich weder aus dem Paragrafen 101 UrhG, noch aus den Paragrafen 111 TKG und Paragrafen 95 und 96 desselben Gesetzes. Das Urteil wurde am gestrigen Montag vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

Das Gericht weiter: Dass Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Befugnis zur Weitergabe von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt hatte, sondern auch die Erhebung an sich.

Demnach müssen Anbieter kostenloser Hotspots die Nutzer nicht identifizieren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Konsumer.info (News4Press)

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