Ehrenamtliche gestärkt - Urteil: Ausgleich für Aufwendungen darf Arbeitslosengeld nicht mindern
Archivmeldung vom 23.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlAufwandsentschädigungen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Das entschied das Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz in einem Urteil, über welches das Apothekenmagazin
"Senioren Ratgeber" berichtet (Az.: L1 AL 55/03). Geklagt hatte ein
Mann, der bei der freiwilligen Feuerwehr aktiv war und dem die
Aufwandspauschale von 550 Euro monatlich auf das Arbeitslosengeld
angerechnet worden war.
Quelle: Pressemitteilung Senioren Ratgeber