Der Fuhrpark wird teurer
Archivmeldung vom 11.07.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakUnternehmern drohen Nachteile bei der Steuer auf Geschäftswagen. Wie sie richtig reagieren.
Dienstwagen sind bei Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD)
beliebt. Dies erkennt der Wähler nicht nur daran, dass er eine noble
Dienstkarosse fährt. Neuerdings hat er auch eine Vorliebe für
Firmenwagen von Unternehmern. Der Grund: Der Minister sieht eine
Möglichkeit, die leeren Staatskassen zu füllen. Im aktuellen Entwurf
des Jahressteuergesetzes 2009 taucht daher eine unerwartete Neuregelung
auf.
Umsatzsteuerabzug gekappt
Danach dürfen Unternehmer,
wenn sie ein Firmenauto anschaffen – kaufen oder leasen – nur noch
pauschal die Hälfte der gezahlten Umsatzsteuer steuerlich geltend
machen, wenn sie das Fahrzeug auch privat nutzen. Bislang war in diesen
Fällen der volle Vorsteuerabzug möglich. Im Gegenzug soll die
sogenannte Eigenverbrauchsbesteuerung (Besteuerung der Privatfahrten)
entfallen.
„Kommt die Neuregelung, kann die Anschaffung eines
Geschäftsautos für viele Unternehmer sehr viel teurer werden“, sagt
Steuerberater Thomas Küffner von der Münchner
Umsatzsteuer-Spezialkanzlei KMLZ. Finanzminister Steinbrück verspricht
sich durch die Verschärfung zusätzliche Einnahmen von rund 55 Millionen
Euro im Jahr.
Kostspieligere Anschaffung
Beispielrechnung: Ein Unternehmensberater schafft sich
einen Pkw für 52 632 Euro zzgl. 19 Prozent Mehrwertsteuer (= 10 000
Euro) an. Er fährt den Wagen zu 80 Prozent betrieblich und zu 20
Prozent privat. Bislang stand dem Unternehmensberater ein
Vorsteuerabzug in Höhe von 10 000 Euro zu, dafür musste er die private
Nutzung versteuern (Eigenverbrauch). Zukünftig kann sich der
Unternehmensberater nur noch 5000 Euro vom Finanzamt als Vorsteuer
erstatten lassen. Im Ergebnis bedeutet dies: Der Unternehmensberater
muss 3000 Euro mehr als bisher aufwenden. Dafür hat er die private
Nutzung nicht mehr zu versteuern.