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Gefahr von oben Holzfigur stürzte vom Fenstersims herab und verletzte Passantin

Archivmeldung vom 07.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Wer Gefahrensituationen schafft, der muss die Verantwortung für daraus entstehende Folgeschäden übernehmen. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dann, wenn jemand eine schwere Holzfigur auf dem Fenstersims abstellt und diese auf Grund eines Windstoßes herabstürzen kann.

Der Fall: Eine Mieterin wohnte im dritten Stock eines Hauses. Auf dem Sims eines ihrer Fenster platzierte sie eine etwa ein Kilogramm schwere und 25 Zentimeter hohe Holzfigur. Als das Fenster geöffnet war, stürzte diese Figur unglücklicherweise herab und traf eine Passantin am Kopf. Die Frau erlitt eine Platzwunde, die mit drei Stichen genäht werden musste. Nach vier Stunden konnte sie das Krankenhaus wieder verlassen, klagte aber über Folgeschäden (unter anderem Geschmacks- und Sehstörungen). Sie forderte Schmerzensgeld.

Das Urteil: Die Richter sprachen dem Opfer nach der Beweisaufnahme 3.000 Euro zu. Zwar habe in letzter Konsequenz ein unvorhersehbarer Windstoß für das Herabfallen der Figur gesorgt. Aber die Mieterin habe mit der ungesicherten Positionierung des Objekts eine besondere Gefahrenquelle eröffnet. Somit verursachte sie fahrlässig die Verletzung der Passantin, die sich ganz normal im Straßenraum aufhielt.

(Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 20 U 4602/15)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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